Behördengänge sind in Nördlingen ab dem 1.10. nur noch unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich. Bild: Christina Atalay
Als Reaktion auf die sich ausbreitende Omikron-Variante des Coronavirus ist der Zugang zu den Gebäuden der Nördlinger Stadtverwaltung ab dem 10. Januar nur noch unter Berücksichtigung der 3G-Regelung möglich.

Die Corona-Pandemie stellt auch die Stadtverwaltung Nördlingen insbesondere wegen der erwarteten starken Ausbreitung der Omikron-Variante vor große Herausforderungen. Zwar sollen die Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Möglichkeit haben, dringende Amtsgeschäfte ausüben zu können, gleichzeitig soll jedoch durch organisatorische Maßnahmen das Infektionsrisiko für Besucher*innen und Beschäftigte möglichst minimiert werden.

Auf Empfehlung des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration gilt daher ab 10. Januar für das Betreten der Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Nördlingen die sogenannte 3G-Regel, d. h. es ist ein Nachweis über den Geimpft- oder Genesen-Status zu führen. Ansonsten ist ein POC-Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzulegen.

Die Stadtverwaltung bittet angesichts der aktuellen Infektionssituation nur dringend notwendige Amtsbesuche durchzuführen und dankt für das Verständnis für diese Regelung. (pm)