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In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen und der Jugendschöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Landkreisen Vorschlagslisten erarbeitet.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen oder eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nördlingen (einschließlich Stadtteile), die interessiert sind in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden, können sich bis zum 17. März 2023 bei der Stadt Nördlingen, Ordnungswesen, Eisengasse 6, 86720 Nördlingen, schriftlich bewerben. Für die Bewerbung als Jugendschöffe sind zusätzlich Hinweise auf erzieherische Befähigung erforderlich. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mittels amtlichen Formulars vollständig ausgefüllt an die Stadt Nördlingen, Ordnungswesen, Eisengasse 6, 86720 Nördlingen, per E-Mail an ordnungswesen@noerdlingen.de oder geben Sie diese persönlich im Sachgebiet Ordnungswesen, Eisengasse 6, ab.

Das Formular kann unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ (Bewerbungsformular Schöffen) abgerufen werden. Alternativ erhalten Sie das Bewerbungsformular im Sachgebiet Ordnungswesen, Eisengasse 6, während den allgemeinen Öffnungszeiten. Weitergehende Informationen können ferner unter der genannten Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz eingesehen und heruntergeladen werden. (pm)