Am Mittwoch stand am Amtsgericht Nördlingen der dritte Verhandlungstag gegen einen Beamten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kaisheim auf dem Programm. Am Ende wurde der Angeklagte wegen Bestechlichkeit und diverser Rauschgiftdelikte in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt.
Zudem wurde ein Einziehungsbetrag von 21.200 Euro festgelegt. Dabei handelt es sich um Vermögenswerte, die durch die rechtswidrigen Taten erlangt wurden. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft können gegen dieses Urteil innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen.
Damit folgte das Gericht in seiner Urteilssprechung zum Großteil der Argumentation der Staatsanwaltschaft, blieb aber unter der Forderung der Anklage. Diese hatte ursprünglich eine Haftstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten sowie einen Einziehungsbetrag von 57.800 Euro gefordert. Die Anwälte forderten hingegen einen Freispruch. Sollte es allerdings doch zu einer Verurteilung kommen, bat Verteidiger Georg Zengerle um maximal zwei Jahre. Zwar wisse er, dass es schwierig werde, das im Verurteilungsfall zu begründen, jedoch Gründe für Haftempfindlichkeit des 38-Jährigen vorliegen würden.
Personelle Veränderung in der Verteidigung bleibt erfolglos
Georg Zengerle war erst zum dritten Verhandlungstag zur Verteidigung des Angeklagten hinzugestoßen. Grund hierfür sei gewesen, neue Perspektiven einzubringen, erklärte Zengerle auf Nachfrage unserer Redaktion. „Für meinen Mandanten geht es natürlich um viel.“ Dabei wollte er dies jedoch nicht als Kritik an der bisherigen Verteidigung verstanden wissen. „Die Zusammenarbeit mit dem Kollegen ist hervorragend.“
Schlussendlich konnte aber auch diese personelle Veränderung in der Verteidigung den Schuldspruch nicht verhindern. Das Gericht sah es nach Abschluss der Verhandlung als erwiesen an, dass sich der 38-Jährige des Handy- und Drogenschmuggels in mehreren Fällen in die JVA Kaisheim schuldig gemacht habe. Die von der Verteidigung ins Feld geführte Bedrohung durch einen Insassen wurde hingegen als unglaubwürdig eingestuft.
Eine Bedrohung stuft das Gericht als unglaubwürdig ein
Zwar werde die Aggressivität des Häftlings, der am zweiten Verhandlungstag bereits mit einer Bedrohung des Angeklagten im Gerichtssaal auffällig wurde, anerkannt. Der Chatverkehr des Angeklagten mit dem Häftling sei nach Ansicht des Gerichts aber jedoch eher von freundschaftlicher Natur geprägt gewesen.
Der Chat wurde auf einem Handy, das bei einer Zellenuntersuchung des Häftlings aufgefunden wurde, entdeckt. In andere Chats konnten ebenfalls keine Anzeichen einer Bedrohung erkannt werden. Und auch ein Brief, in dem diese stattgefunden haben soll, konnte dies nicht belegen.
Entschuldigung des Angeklagten bei den Kollegen
Der Angeklagte blieb jedoch bis zum Ende bei seiner Version der Geschichte, dass er bedroht wurde und den Schmuggel am Tag der Festnahme eigentlich der JVA-Leitung melden wollte, dies aber falsch angegangen habe. „Es tut mir leid, dass ich mit der Bedrohung so unprofessionell umgegangen bin und die Kollegen in ein schlechtes Licht gerückt habe.“ Als letzten Satz fügte er Richtung Gericht noch hinzu: „Aber mit Drogen habe ich nichts zu tun.“
Aufgeflogen war der Schmuggel, als sich ein anderer Häftling der Polizei anvertraute und diese daraufhin eine fingierte Übergabe an den Angeklagten organisierte. Dabei sollten zwei Mobiltelefone in die JVA geschmuggelt werden, als Preis hierfür wurden 2.000 Euro vereinbart. Bei der Scheinübergabe wurde er im Dezember 2024 auf dem Edeka-Parkplatz in Kaisheim festgenommen.