Stadtratsbeschluss

Grundstückspreise in Oettinger Baugebiet beschlossen

Luftaufnahme von Oettingen Bild: Goran Cecavac
In Oettingen steht das Baugebiet Kelterfeld Nord II vor der Vergabe. Der Stadtrat hat nun die Grundstückspreise und Vergaberichtlinien beschlossen.

In der Stadtratssitzung im Großen Sitzungssaal des Oettinger Rathauses stand am Donnerstag unter anderem das Baugebiet Kelterfeld Nord II auf der Tagesordnung. Neben den Vergaberichtlinien wurde auch der Grundstückspreis einstimmig beschlossen.

Der Verkaufspreis beläuft sich demnach auf 143 Euro pro Quadratmeter. Zusätzlich zum Verkaufspreis kommt bei jedem Grundstück noch ein Pauschalbetrag von 12.000 Euro hinzu, welcher sich auf die Grundstücksentwässerungsanlage bezieht. Jedem Grundstück wurde noch eine Zisterne hinzugefügt, welche sowohl für die neuen Grundstückseigentümer als auch die Stadt Vorteile bringt.

„Es gibt immer stärkere Regenfälle und längere Trockenperioden. Daher werden die Grundstückseigentümer die Möglichkeit, Wasser für den Garten speichern zu können, begrüßen. Zugleich sind die Zisternen bei Starkregen eine Entlastung für die städtische Kanalisation“, erklärte Oettingens Erster Bürgermeister Thomas Heydecker.

Grundstücke mit niedrigeren Verkaufspreisen

Bei den Grundstückspreisen gibt es jedoch Ausnahmen. Diese betreffen die Parzellen 2 und 3 sowie die Grundstücke M, N, O und P. Bei den Parzellen 2 und 3 sorgen mittelalterliche Grabstätten als Bodendenkmäler für einen Nachteil. Dort können keine Keller gebaut werden. Bei den Parzellen M bis P musste aufgrund der Lage viel Obergrund abgetragen und dann wieder aufgefüllt werden. Daher liegt der tragfähige Untergrund tiefer.

Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, berechnet man für diese sechs Grundstücke einen Verkaufspreis von 128 Euro pro Quadratmeter plus die 12.000 Euro für die Zisterne.

Bewerbungsunterlagen und Frist

Es ist geplant, die Bewerbungsunterlagen in der kommenden Woche online zu stellen, die Bewerbungsfrist läuft bis zum 11. Juli. Die endgültige Entscheidung, falls sich auf Grundstücke mehrere Interessenten bewerben, soll dann am 18. Juli per Losverfahren fallen. Noch etwaige freie Grundstücke gehen in den freien Verkauf.

Bewerben kann sich laut Vergaberichtlinie jede natürliche Person. Bauträgerfirmen sind nur in den unteren Reihen mit Doppelhausbebauung zugelassen. Die familienbezogene Bauplatzförderung soll von 3.000 auf 4.000 Euro angehoben werden. Hier ist die Förderrichtlinie jedoch noch anzupassen.

Redakteur. Unterwegs für blättle und online. Geboren in Augsburg ist er über Freiburg, Wien und München endlich im schönen Donau-Ries angekommen. Hier hat er besonders die Themen Kunst, Kultur, Geschichte und Sport im Blick.

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