Ein Windrad im Landkreis steht in Wittesheim bei Monheim. Bild: Matthias Stark
Holzheim-Riedheim - Seit Juni ist der Windpark in Riedheim bei Holzheim in Betrieb. Gut zwei Wochen nach Inbetriebnahme wurden ersten Beschwerden über die Anlagen beim Landratsamt gemeldet. Insgesamt
- Seit Juni ist der Windpark in Riedheim bei Holzheim in Betrieb. Gut zwei Wochen nach Inbetriebnahme wurden ersten Beschwerden über die Anlagen beim Landratsamt gemeldet. Insgesamt 14 waren das, von Anwohnern aus Holzheim und Baar. Bei dem Bürgermeister Robert Ruttmann selbst haben sich zusätzlich 40 Personen gemeldet. Das Problem: Besonders Nachts sind die Windräder laut. Man könne nicht mehr bei offenem Fenster schlafen, denn die Lärmbelästigung durch die drei Windräder sei zu hoch. Untertags höre man von den Windrädern wenig, nachts sei ein überraschend lautes Geräusch zu vernehmen, so auch der Landrat Stefan Rößle. Das Landratsamt hat bereits mehrmals, auch nachts die Lärmbelästigung überprüft. "Dabei wurden keine Überschreitungen festgestellt", erklärt Harald Hegen, Leiter der Abteilung Bauwesen und Umweltschutz der Behörde.
Nun steht im Raum, zu überprüfen, ob die zugelassenen Immissionswerte überschritten werden. Die Verwaltung schlug im Kreisausschuss vor, einen externen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kreisräte diskutierten weniger darüber, ob ein externer Sachverständiger oder das Landesamt für Umwelt in Augsburg (LfU) sich um den Fall kümmern soll. Die Debatte der Sitzung vergangene Woche ging mehr um die Zuständigkeit. Mehrere Räte fragten sich, ob sie überhaupt für die Entscheidung verantwortlich sind, denn eigentlich sei eine solche Messung Sache des staatlichen Landratsamtes.
Schließlich einigte man sich darauf in der Sitzung keinen Beschluss zu fassen. Sondern zunächst die Möglichkeit einer kostenfreien Beauftragung des LfU weiterzuverfolgen. Landrat Stefan Rößle sagte zu, an das LfU heranzutreten und sich für möglichst zeitnahe Messungen einzusetzen. Mit dieser Lösung könne sowohl dem Wunsch der Anwohner und der Gemeinden Holzheim und Baar nach einer eindeutigen und neutralen Klärung der Immissionssituation als auch dem Gebot der sparsamen Mittelverwendung angemessen Rechnung getragen werden.