26. Januar 2021, 09:16
Stadtentwicklung

Mehr Bauplätze für die Nähermemminger

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Nördlingen im Stadtsaal Klösterle Bild: Maximilian Bosch
Für eine gerechte Vergabe neuer Bauplätze in Nähermemmingen hat sich der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Nördlingen am Montag dazu entschieden, vier von 26 Plätzen für bauwillige Nähermemminger erst einmal zurückzuhalten.

Im Nördlinger Ortsteil wollen deutlich mehr Leute bauen, als Platz vorhanden ist: Auf die 26 Bauplätze im Neubaugebiet "Südlich der Hochstraße" kamen bis zum 8. Januar 2021 ganze 128 Bewerbungen. "Es ist ein gravierender Nachfrageüberhang vorhanden", meinte Oberbürgermeister David Wittner in der Sitzung am Montag. 

Die Bauplätze werden nach Abschluss der momentan laufenden archäologischen Grabungen und der anschließenden Vermessung zu einem Preis von 126,86 Euro pro Quadratmeter verkauft. Da so viele Bewerbungen vorliegen gehen die Plätze nur an Bewerber, die das Objekt dann auch selbst beziehen, aber selbst dann reichen die Plätze nicht. Deshalb wird mit einem Punktesystem eine Rangfolge der Bewerber festgelegt (Kriterien: siehe unten).

Eine Befürchtung ist, dass bauwillige Einwohner Nähermemmingens dabei nicht zum Zuge kommen könnten und für sie keine Möglichkeit besteht, in ihrem Heimatort zu bauen. Die Stadtteilliste-Fraktion hatte daher beantragt, eine gewisse Zahl von Bauplätzen aus der ersten Vergaberunde herauszunehmen und für eine zweite Runde zurückzuhalten, an der nur ortsansässige Bewerber teilnehmen können, d.h. alle, die zum 1. Januar 2021 in Nähermemmingen wohnen. In der HFA-Sitzung am Montagabend wurde die Zahl dieser Plätze einstimmig auf vier festgelegt, was dem Vorschlag der Stadtteilliste mit Ortssprecherin Sandra Haimböck entspricht. 

Wittner sprach von "zukunftsweisendem Modell"

Laut OB Wittner sollen die zurückbehaltenen Plätze nicht "bis zum Sankt Nimmerleinstag" zurückgehalten, sondern ebenfalls zügig bebaut werden. Alle müssten sich außerdem im Klaren sein, dass es am Ende des Vergabeverfahrens über 90 enttäuschte Bewerber geben werde. Man wolle so fair wie möglich sein, aber es werde immer solche geben, die anderer Meinung sein werden, so der Oberbürgermeister. Dennoch sei es ein zukunftsweisendes Modell, das in Zukunft auch bei weiteren Baugebieten in anderen Ortsteilen zum Einsatz kommen werde.

Über die Vergabemodalitäten muss nun noch die Vollsitzung des Stadtrats am 12. Februar 2021 abstimmen, dann kann das Verfahren seinen Lauf nehmen. Noch bis 7. März können Bewerber sich bei der Stadt Nördlingen melden, Mitte März soll dann der Beschluss über die Zuteilung der Bauplätze gefasst werden.

Wer im neuen Nähermemminger Baugebiet einen Platz bekommen will, muss einige Kriterien erfüllen. Zum Beispiel gibt es ein Baugebot innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf, außerdem muss das Objekt nach Fertigstellung mindestens fünf Jahre lang vom Käufer oder einem Abkömmling dessen bewohnt werden. Vermietet werden darf das Haus nicht im Ganzen, sondern höchstens ein Teilwohnraum von maximal 30 Prozent der Größe der Gesamtwohnfläche, bei einem Doppelhaus eine der beiden Hälften.

Eine unbebaute Weiterveräußerung des Platzes ist nicht möglich, maximal in Härtefällen (Tod, Krankheit, Arbeitsplatzverlust etc.). Bauträgerfirmen kommen bei der Vergabe von vornherein nicht zum Zug.

Sowohl für die erste Vergaberunde mit 22 Bauplätzen wie auch auch für die 2. Runde mit den verbliebenen vier Plätzen für die Ortsansässigen gilt das folgende Punktesystem. Je höher die Punktzahl, desto besser die Chance, einen der Plätze zu erhalten. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

Punktesystem
1. Familienstand: Verheiratete Bewerber / Alleinerziehende Bewerber oder Bewerber mit eingetragener Lebenspartnerschaft nach dem LPartG: 10 Punkte
2. Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt des Bewerbers (ungeborene Kinder sind gegen Vorlage eines Mutterpasses gleichgestellt):  
Ein Kind: 10 Punkte
Zwei Kinder: 20 Punkte
Drei und mehr Kinder: 30 Punkte
3. Behinderung oder Pflegegrad eines Bewerbers oder eines oder mehrerer im Haushalt des Bewerber lebenden Angehörigen:  
GdB 50 Prozent oder Pflegegrad 1, 2 oder 3: 10 Punkte
GdB 80 Prozent oder Pflegegrad 4 oder 5: 20 Punkte
4. Wohndauer des Bewerbers mit gemeldetem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Nördlingen bzw. im Ortsteil Nähermemmingen:  
Mindestens zehn Jahre: 10 Punkte
Zusätzliche Punkte bei aktuellem Wohnsitz im Ortsteil Nähermemmingen. Der Wohnsitz bestand am 1. Januar 2021; rückwirkende Wohnsitzmeldungen werden nicht berücksichtigt. 15 Punkte
5. Arbeitsplatz bei einem in der Stadt Nördlingen ansässigen Arbeitgeber: 10 Punkte
6. Ehrenamtliches Engagement:  
Inhaber der Blauen Ehrenamtskarte Bayern: 5 Punkte
Inhaber der Goldenen Ehrenamtskarte Bayern: 10 Punkte