16. April 2021, 11:42
Stadtrat Nördlingen

Verkauf der Alten Bürg: Der Markt wird ausgelotet

Die Alte Bürg Bild: Thomas Oesterer
Das Ausflugslokal Alte Bürg ist für viele Nördlinger ein emotionales Thema, aber seit Jahren ein Verlustgeschäft für den Inhaber, die Vereinigten Wohltätigkeitsstiftungen. Laut Stadtratsbeschluss werden jetzt Optionen für einen Verkauf geprüft.

Sicher ist noch nichts, aber seit der Sitzung des Nördlinger Stadtrats am Donnerstagabend stehen die Türen für einen Verkauf der Gaststätte ein Stück weiter offen. Das zwischen Ederheim und Utzmemmingen gelegene Objekt ist in den Augen der Stadtverwaltung eine nicht verantwortbare Belastung für den Haushalt der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftungen Nördlingen. Die hochgradig defizitäre Alte Bürg diene außerdem nur im weitesten Sinne dem Stiftungszweck, meinte Oberbürgermeister David Wittner. Die Verwaltung schlug daher vor, die Waldgaststätte (unter Auflagen) zum Verkauf auszuschreiben, um so einen Überblick über mögliche Interessenten und Nutzungsformen über die Gastronomie hinaus zu bekommen. Eine Entscheidung über den Verkauf der Anlage soll erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Dem stimmte der Stadtrat mit 24 zu 7 Stimmen zu.

Die Meinungen gehen auseinander

Die Alte Bürg ist mit guten Erinnerungen und Emotionen verbunden, seit Generationen kommen dort die Bewohner aus Nördlingen und Umgebung für eine Brotzeit in idyllischer Umgebung zusammen. Entsprechend kritisch sahen einige Stadtratsmitglieder die Möglichkeit eines Verkaufs. Steffen Höhn (CSU) stellte die Frage, wie ein Investor in der Alten Bürg das „Ruder herumreißen“ solle. Es soll kein Tabu sein, über einen Kauf der Gaststätte durch die Stadt Nördlingen nachzudenken. Die Alte Bürg sei ein schöner Ort für die Nördlinger und solle es auch bleiben.

Für einen Verbleib des Anwesens im Stiftungsvermögen sprach sich die Fraktion Grüne-Frauenliste aus. Wolfgang Mussgnug stellte die Frage, ob die Defizite des Objekts wirklich als „nicht verantwortbar“ einzuschätzen seien. Auch andere Objekte im Stiftungsvermögen seien verlustbehaftet, die Alte Bürg sei zudem für den Tourismus von Bedeutung. Bei einem Verkauf solle jedoch zumindest der gastronomische Zweck festgelegt werden (was der Verwaltungsvorschlag im Übrigen auch vorsieht). Für Fraktionssprecher Wolfgang Goschenhofer wäre es außerdem „jammerschade“, wenn sich durch einen Verkauf der Charakter der Anlage verändere.

Stadtkämmerer Bernhard Kugler entgegnete, dass man auch die anstehenden Investitionskosten in der Alten Bürg, z.B. für die kleine Kläranlage dort, bedenken müsse. Kosten von circa 250.000 Euro stehen im Raum, bei Pachteinnahmen von 10.000 Euro im Jahr. Der Vergleich zu anderen kostenbehafteten Besitzungen der Stiftung wie den Seelhäusern oder der Spitalkirche sei außerdem nicht zulässig, da es sich dabei um Zustiftungen handele, die erhalten bleiben müssen. Ein Verkauf der Alten Bürg wäre hingegen nur eine Umschichtung von Stiftungsvermögen und somit erlaubt.

PWG sieht Verkauf als unumgänglich

Für Helmut Beyschlag (PWG) sei es klar, dass man prüfen müsse, ob der Gastwirtschaftsbetrieb vom Stiftungszweck gedeckt sei oder nicht – er glaube eher nicht daran. Bei einem Verkauf gelte es sicherzustellen, dass der Zugang zur nahegelegenen Hippolyt-Kapelle erhalten bleibe. Die PWG sei stark dafür, „sich dieses Objekts zu entledigen“, so der PWG-Politiker.

Thomas Mittring (Stadtteilliste) stimmte hinsichtlich der Kapelle mit Beyschlag überein. Er rief aber auch allen ins Gedächtnis, dass das Ziel, die Alte Bürg als Ausflugsgaststätte langfristig zu erhalten nach einem Verkauf nicht mehr in der Hand des Stadtrats liege. Eindeutig gegen einen Verkauf positionierte sich Dr. Susanne Thum-Gabler (SPD), sie würde die Alte Bürg „nie aus der Hand geben.“ Damit wich sie von der Linie ihrer Fraktion ab, die zumindest die Auslotung des Marktes mehrheitlich befürwortete.

Johannes Ziegelmeir (PWG) rief allen die Aufgabe des Stadtrats hinsichtlich der Stiftung in Erinnerung: Man sei bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens nicht frei, sondern habe es gemäß dem Stiftungszweck zu verwenden. Dieser Verpflichtung müsse man sich bewusst sein, daher gebe es keine andere Entscheidung, als die Alte Bürg zu verkaufen.