25. März 2021, 16:33
Entscheidung gefallen

Möttingen: Tempolimit von 22:00 - 6:00 Uhr

Bereits ab dem 1. April soll es in Möttingen von 22:00 - 6:00 Uhr ein Tempolimit von 30 km/h geben. Bild: Matthias Stark
Erster Teilerfolg für die Initiative "B25 raus" . Gestern wurde zusammen mit dem Landratsamt, der Polizei und Vertretern der Gemeinde Möttingen beschlossen, dass in der Ortsdurchfahrt Möttingen künftig von 22:00 - 6:00 Uhr ein Tempolimit von 30 km/h gilt.

Er habe „vollstes Verständnis für den Antrag“ betonte Landrat Stefan Rößle bei der Ergebnispräsentation der schalltechnischen Untersuchung zum Straßenverkehrslärm auf der B25 im Bereich der Ortsdurchfahrt Möttingen. Dennoch könne eine Entscheidung über ein von der Initiative „B25 raus“ gefordertes Tempo 30-Limit innerorts nicht mit einem einfachen „Ja“ oder „Nein“ entschieden werden. Um das Für und Wider einer solchen Begrenzung zu diskutieren, fand am 22. März 2021 im Landratsamt Donauwörth die Ergebnispräsentation des Ingenieurbüros Accon, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Trautsch, welches mit der Analyse der Lärmbelastung beauftragt wurde, statt. Weiterhin waren Vertreter des Staatlichen Bauamtes, der Polizeiinspektion Donauwörth, des Bereichs Verkehrswesen am Landratsamt Donau-Ries, der Initiative „B25 raus“ und Bürgermeister Timo Böllmann (Gemeinde Möttingen) anwesend, um die Ergebnisse zu besprechen.

Tagsüber werden Grenzwerte nicht überschritten

Grundlage für die Analyse bilden die Lärmschutz-Richtlinien-StV, anhand welcher ein zulässiger Höchstwert berechnet wird. Trautsch erklärte hierbei, dass Verkehrslärm aufgrund verkehrstechnischer Schwankungen nicht gemessen, sondern stets auf Basis statistischer, kumulierter Werte berechnet wird. So würden Messungenauigkeiten aufgrund unterschiedlich starkem Verkehrsaufkommens reduziert werden. Laut Dipl.-Ing. Trautsch sei die Lärmbelastung über den Tag verteilt unterschiedlich stark. Der Höchstwert ergebe sich vor allem durch die Fahrten zur Frühschicht in die umliegenden Betriebe und besonders durch den morgendlich beginnenden LKW-Verkehr in der Zeit zwischen 4.00 - 6.00 Uhr. Durch eine Temporeduktion auf 30 km/h würde sich nachts und in den frühen Morgenstunden eine spürbar deutliche Verbesserung für die Bewohner von 34 Gebäuden in Möttingen ergeben. Tagsüber werden die Grenzwerte jedoch nicht überschritten, eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h ergibt die Berechnung somit nicht.

Umsetzung des Tempolimits mit großen Hürden verbunden

Landrat Rößle erklärte, dass die Umsetzung eines Tempolimits trotz dieser Ergebnisse mit größeren Hürden verbunden sei: Grundsätzlich sei eine innerörtliche Tempobeschränkung nur in der Nähe von Kitas, Krankenhäusern, Schulen, Seniorenheimen oder ähnlichen Einrichtungen vorgesehen. Ein generelles Tempolimit würde zu vermehrter Staugefahr auf der B25 führen. Ein weiterer Grund könne zwar, so der anwesende Polizeihauptkommissar und Verkehrssachbearbeiter für den Landkreis Donau-Ries Stephan Roßmanith, ein besonders hohes Unfallgeschehen sein. Dies sei jedoch in der 1,2 km langen Ortsdurchfahrt „nicht gegeben“.

Nachts Tempolimit von 30 km/h beschlossen

Aufgrund der errechneten Grenzwertüberschreitungen sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, sodass das Landratsamt, das Staatliche Bauamt und die Polizei ein zeitlich begrenztes Tempolimit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 - 6:00 Uhr sowohl für LKW als auch für PKW anordnen konnten. Dies wird zu einer Lärmreduktion von 2,7 dB in den Nachtstunden führen und die Möttinger Bürger von den Lärmimmissionen entlasten. Eine Temporeduzierung bereits ab 20:00 Uhr, wie von der Bürgerinitiative angeregt, ist nicht möglich, da vor 22:00 Uhr höhere Lärmgrenzwerte gelten. Bürgermeister Böllmann von der Gemeinde Möttingen zeigte sich mit der Anordnung einverstanden, die Regelung soll voraussichtlich ab dem 01.04.2021 in Kraft treten. Die Vertreter des LRA Donau-Ries und des Staatlichen Bauamts betonten, dass die Entscheidung womöglich neu bewertet werden müsse, da die Anwendung einer neuen Richtlinie bei der Berechnung der Lärmgrenzwerte im Raum stehe. Grundsätzlich könne diese Temporeduktion nur zeitlich befristet und längstens für fünf Jahre angeordnet werden.

Die Mitglieder der Initiative „B25 raus“ bedankten sich , dass die Sorgen der Möttinger ernst genommen würden. „Dies ist ein guter erster Schritt“, lobte Günter Kauffmann von der Initiative. (pm)