AOK Donau-Ries

Pflegekasse entlastet Pflegebedürftige

Thomas Hügele, Pflegeberater bei der AOK-Direktion Donau-Ries. Bild: AOK Donau-Ries
Durch eine neue gesetzliche Regelung erhalten in Pflegeheimen stationäre Pflegebedürftige nun höhere Zuschüsse. Je länger jemand in vollstationärer Betreuung ist, desto mehr trägt die Pflegekasse. Beratung rund um mögliche Pflegeleistungen sind bei der AOK in Donau-Ries möglich.

Höhere Zuschüsse erhalten seit diesem Jahr Pflegebedürftige, die in Pflegeheimen stationär betreut werden. Grundlage dafür ist eine neue gesetzliche Regelung. Die Zuschüsse sind gestaffelt und orientieren sich an der Dauer des Aufenthaltes im Pflegeheim. „Der Leistungszuschlag verringert den jeweiligen persönlichen Eigenanteil der Pflegekosten“, so Thomas Hügele, Pflegeberater von der AOK im Donau-Ries. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen nichts gesondert beantragen, die Zuschüsse werden direkt mit der jeweiligen Pflegeeinrichtung abgerechnet“, so Thomas Hügele. Allein im Bereich der AOK-Pflegekasse Donau-Ries machen die höheren Zuschüsse zusätzlich rund 224.000 Euro aus für fast 500 Pflegebedürftige.

Mehr Geld auch für Kurzzeitpflege

Wenn pflegende Angehörige vorübergehend nicht betreuen können, etwa, weil sie selbst krank sind, eine Kur machen oder in den Urlaub fahren wollen, ist es möglich, ihre Pflegebedürftigen vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung versorgen zu lassen. Versicherte erhalten im Jahr für die Kurzzeitpflege einen Zuschuss von bis zu 1.774 Euro, das entspricht einer Erhöhung um 10 Prozent. Alternativ zur Kurzzeitpflege kann man auch Verhinderungspflege beantragen. „Bei dieser Leistung versorgen Ersatzpflegekräfte wie beispielsweise Nachbarn oder ein Pflegedienst die Pflegebedürftigen weiterhin zu Hause“, so Thomas Hügele. Die Pflegekasse erstattet dann pro Kalenderjahr bis zu 1.612 Euro. Mit Mitteln der Kurzzeitpflege stehen so bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung. Auch bei den ambulanten Pflegesachleistungen gibt es eine Erhöhung um fünf Prozent. Für Hilfen durch einen Pflegedienst, wie zum Beispiel Betreuungsmaßnahmen, Körperpflege oder Unterstützung bei der Haushaltsführung, gibt es jetzt bis zu 2.095 Euro (Pflegegrad 5).

Wer eine Beratung rund um mögliche Pflegeleistungen benötigt, kann sich an seine AOK im Donau-Ries wenden: AOK-Pflegeberater Thomas Hügele informiert über alle Leistungen der Pflegekasse und über die Möglichkeiten einer optimalen Versorgung in der individuellen Pflegesituation, Rufnummer 0906 / 76117 oder per E-Mail thomas.huegele@by.aok.de. (pm)