Harburg - Nach Ansicht der Kreistagsfraktion Frauen/ödp/Freie Wähler auf jeden Fall. Für die DRS als 100%ige Tochter des Gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) ist mit aktueller Rechtslage allein die
Nach Ansicht der Kreistagsfraktion Frauen/ödp/Freie Wähler auf jeden Fall. Für die DRS als 100%ige Tochter des Gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) ist mit aktueller Rechtslage allein die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für den Abschluss von Tarifverträgen zuständig.
Somit wird es früher oder später zu einer Anpassung oder gar zu einem Übergang der Tarife in den TVöD kommen. Mit dem Wegfall der Lohnkosteneinsparungen in den ausgelagerten Bereichen Küche, Reinigung und Pforte ist die DRS wirtschaftlich nicht mehr interessant. Für den Fraktionsvorsitzenden und Verwaltungsrat im gKU, Dr. Andreas Becker (ödp) ist die Entscheidung des Verwaltungsrates des Augsburger Klinikums wegweisend: Im Juni 2016 wurde die Gründung einer Servicegesellschaft abgelehnt, weil die gewünschte Optimierung in einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung nur marginal sei. Fremdvergabe von Beschäftigten in den unteren Lohngruppen ohne Altersversorgung bedeutet vor allem Altersarmut nach langjähriger Berufstätigkeit. Für Becker interessant ist die Frage, in wieweit Mindestlohntarife die Ausgaben des Landkreises für Leistungen zur Grundsicherung im Alter erhöhen.
Rechtlich sei die Konstruktion im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung seit einer Gesetzesnovelle zum 01.01.2017 theoretisch auf der sicheren Seite, die praktische Durchführung aber weiterhin mit großen Fragezeichen versehen, sagte Regina Thum-Ziegler von der Frauenliste bei der jüngsten Fraktionssitzung. Der Personalrat habe bereits Widerstand gegen eine mögliche sogenannte “Gestellung“ von gKU-Angestellten in die DRS angekündigt. Im Nachbarlandkreis Dillingen sei die Service GmbH sogar eingestellt worden, nachdem die Staatsanwaltschaft dort ermittelt hatte. Die Qualität für die Patienten/innen lasse sich ebenso durch bessere gemeinsame Kommunikation, klare Weisungsbefugnisse und Aufgabendelegationen unter einem Dach steigern, weiß das Fraktionsmitglied Barbara Geppert von der Frauenliste, die selbst auf der Intensivstation arbeitet. Freuen könnten sich in diesem Fall auch die rund 200 DRS-Mitarbeiter/innen, wenn sie wieder zurück ins gKU wechseln würden. Denn dann zahle der öffentliche Arbeitgeber nach dem TvÖD im Gegensatz zur DRS auch die Zusatzversorgung für die spätere Rente, was besonders den vielen Teilzeitmitarbeiterinnen im unteren Lohnsegment zu Gute käme.
Das Etikett „Top Arbeitgeber“ hätten die Krankenhäuser und Altenheime dann einmal mehr verdient, meint Matthias Fritzsche von der ödp. (pm)