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Drei Monate nach der Forderung der Grünen Landtagsfraktion und vier Monate nach Corona-Krisenbeginn können Kultur-Spielstätten endlich finanzielle Hilfen beantragen.

„Leider kommt die Förderung für viele reichlich spät, denn die Mittel können nicht rückwirkend beantragt werden“ erklärt Abgeordnete Eva Lettenbauer. „Die Mittel können nur von Spielstätten über 50 Sitzplätzen beantragt werden, und nur, wenn der Bedarf für die zweite Jahreshälfte 2020 von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater bestätigt wird. Kleine Spielstätten insbesondere auf dem Land, oder solche, die aus Kostengründen ihre Buchhaltung selbst machen, sind damit raus.“ Diese nicht nachvollziehbaren Einschränkungen reihen sich in viele unverständliche Entscheidungen der Staatsregierung ein. Insbesondere das Kulturleben im Donau-Ries werde darunter leiden, so Lettenbauer weiter. Die Kleinkunstbühne Thaddäus in Kaisheim beispielsweise könne aktuell nur durch Spenden des Fördervereins überleben. Dem Doubles in Donauwörth gehe es ähnlich.

KRITIK AN ZWEI-KLASSEN-KULTUR

Warum jeder Bereich der Kultur eigene Regeln für Finanzierung erhält, bleibt für die Landtags-Grünen unverständlich. Beispielsweise sei zwar „die Förderung von Laienmusikvereinen eine gute Sache, warum jedoch hier Hilfen sehr wohl rückwirkend ab Mitte März gezahlt wird, Menschen, die von Kultur leben müssen, aber erst jetzt Hilfe erhalten, bleibt ein Rätsel“ so Lettenbauer. Dennoch: die Ausgestaltung des Hilfspakets für Spielstätten passt zu den Bedarfen der Szene. Ob indes die „30 Mio. EUR für alle Spielstätten in Bayern ausreichen ist ungewiss. Darum sollten Betroffene schnell Hilfe beantragen.“ rät Lettenbauer. Corona sei noch lange nicht vorbei und die Weigerung der CSU/FW-Regierung, Kultur wie auch Gastro nach Hygiene- und Abstandsregeln zuzulassen, statt eine pauschale Publikums-Deckelung einzuziehen, führt zu Notbetrieb fern ab jeder Wirtschaftlichkeit. (pm)