21. März 2019, 13:07
MdL Wolfgang Fackler

Schulgeldfreiheit für Heilmittelerbringer

Liselotte-Nold-Schule Nördlingen Bild: Matthias Stark
„Die Schulgeldfreiheit für Heilmittelerbringer kommt wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Die erforderlichen Mittel werden von uns im Doppelhaushalt 2019/2020 bereitgestellt“, sagt der Stimmkreisabgeordnete Wolfgang Fackler (CSU).

„Die Schulgeldfreiheit für Heilmittelerbringer kommt wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Die erforderlichen Mittel werden von uns im Doppelhaushalt 2019/2020 bereitgestellt“, sagt der Stimmkreisabgeordnete Wolfgang Fackler (CSU). Einen entsprechenden Änderungsantrag haben die Regierungsfraktionen jetzt im Landtag eingereicht. „Ich bin froh, dass wir nun eine Lösung gefunden haben, die für die Schüler und Schulen - und damit auch für die Patienten und letztlich uns alle - sehr gut ist“, betont MdL Fackler. Der Abgeordnete war zu diesem Thema Anfang März konkret von Auszubildenden der Liselotte-Nold-Schule in Nördlingen per Brief um Hilfe gebeten worden und hatte sich für deren Belange im Bayerischen Landtag und gegenüber dem zuständigen Kultusministerium stark gemacht.

Die Gesprächsrunden mit den privaten Berufsfachschulen hätten gezeigt, dass bei den zusätzlichen freiwilligen Fördermitteln (Gesundheitsbonus) zur staatlichen Refinanzierung der Schulen nochmals nachgebessert werden muss, um eine Schulgelderhebung obsolet zu machen. „Um eine echte Schulgeldfreiheit zu ermöglichen, stellen wir 2019 zusätzlich 9,4 Millionen Euro und im Folgejahr weitere 9,6 Millionen Euro bereit“, rechnet MdL Wolfgang Fackler. Da entgegen ursprünglicher Erwartungen und aufgrund sinkender Flüchtlingszahlen mit deutlich weniger Mitteln für die Beschulung von Asylbewerberkindern zu rechnen ist, können Mittel aus diesem Bereich für den Gesundheitsbonus umgeschichtet werden. 

Auf Betreiben der CSU wurde bereits im Koalitionsvertrag der Großen Koalition auf Bundesebene in Berlin die Abschaffung des Schulgeldes für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen vereinbart. „Für die Zeit bis zum Inkrafttreten entsprechender bundesrechtlicher Regelungen gehen wir in Bayern in Vorleistung, um Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen und andere Heilberufe zu unterstützen. Wir machen damit das Berufsfeld wieder attraktiver“, sagt MdL Fackler.  

Die neue Förderung kann rückwirkend zum Schulhalbjahr 2018/2019 ausbezahlt werden, sobald der neue Doppelhaushalt im Bayerischen Landtag verabschiedet wurde. MdL Fackler rechnet damit Mitte Mai. Die Abwicklung findet direkt zwischen Schulen und dem Freistaat statt. „Wir bauen Hemmnisse wie etwa die hohen Ausbildungskosten ab und schaffen damit Anreize, um mehr junge Menschen für die Gesundheitsfachberufe zu begeistern. Das hilft auch der Gesundheitsversorgung im Landkreis Donau-Ries“, stellt MdL Fackler fest. (pm)