Futternutzung auf brachliegenden Flächen
Aufgrund der ungünstigen Witterungsverhältnisse heuer im Frühjahr wurde ab 1. Juli die Nutzung von brachliegenden Flächen für Futterzwecke u. a. im Landkreis Donau-Ries freigegeben. Erlaubt ist die Beweidung und