18. Februar 2021, 12:50
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Antragsfrist für Agrarumweltmaßnahmen endet am 24. Februar 2021

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bild: Yvonne Adam
Bis zum 24. Februar können interessierte Landwirte Agrarumweltmaßnahmen am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen beantragen.

Am Mittwoch, den 24. Februar 2021 endet die Frist für die Neuantragstellung von Agrarumweltmaßnahmen, die über das Bayerische Kulturlandwirtschaftsprogramm (KULAP) bzw. nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA) gefördert werden.

Bis zu diesem Termin können interessierte Landwirte am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen Agrarumweltmaßnahmen neu beantragen. Bei VNP-Maßnahmen müssen die Antragsteller im Vorfeld die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt einholen.

Nähere Informationen erhalten Sie am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen unter Tel. Nr. 09081 21060 oder unter folgender Internetadresse: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung (pm)