8. Januar 2019, 08:00
Wohnungsnot

Gibt es zu wenig sozialen Wohnraum im Landkreis?

Dieser Grundriss ist beispielhaft für viele Sozialwohnungen. Bild: pixabay
Exakt 305 öffentlich geförderte Wohnungen gibt es im Landkreis Donau-Ries. 62 Wohnungen befinden sich außerhalb der Stadtgebiete von Nördlingen und Donauwörth. Die Situation auf dem Markt für günstigen und sozialen Wohnraum ist angespannt. Teil 2 unserer Serie "Können wir uns Wohnen noch leisten?".

Die Vermietung von Sozialwohnungen gehört zu den Aufgaben des Bundes, des Freistaates, der Städte und Gemeinden, und bei Bedarf auch zu den Aufgaben des Landkreises. „Preiswerten Wohnraum zu schaffen und zu erhalten sind in vielen Städten und Gemeinden Bayerns die aktuell größten Herausforderungen. Angebot und Nachfrage klaffen weit auseinander“, heißt es in der Broschüre „Grundbegriffe des sozialen Wohnungsbaus“ des Bayerischen Städtetags 2017. Das auch sozialer Wohnraum bei uns im Landkreis Donau-Ries dringend benötigt wird, das zeigen die Zahlen. Laut einer Erhebung des Landratsamtes Donau-Ries stehen etwa 100 – 450 Personen auf den jeweiligen Wartelisten für eine Sozialwohnung. Zwischen 50 und 100 Quadratmeter ist eine öffentliche Wohnung des Landkreises groß. Der Mietpreis liegt zwischen 3,50 Euro und 5,00 Euro pro Quadratmeter.

Wer bekommt überhaupt eine öffentlich geförderte Wohnung?

Als sozialen Wohnungsbau bezeichnet man den staatlich geförderten Bau von Wohnungen, insbesondere für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Bevor man den Mietvertrag zu einer öffentlich geförderten Wohnung unterschreiben kann, benötigt man einen Wohnberechtigungsschein. Voraussetzungen für diesen Schein sind entweder eine deutsche Staatsangehörigkeit, eine europäische Staatsbürgerschaft oder das Vorliegen einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für ausländische Personen. Des Weiteren weist der Schein nach, dass das Einkommen der betreffenden Person unter der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt. Diese beträgt jährlich für einen 1-Personen- Haushalt 14.000 Euro, und für einen 2-Personen-Haushalt 22.000 Euro. Festgelegt ist die Einkommensgrenze in Artikel 4, Absatz 1 des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz.

Vor dem Einzug in eine Sozialwohnung müssen Personen den sogenannten Wohnberechtigungsschein nachweisen. Die Mieter dürfen dann in der Wohnung leben, solange sie wollen. Es erfolgt nach dem Einzug keinerlei Kontrolle mehr, ob die Mieter tatsächlich noch unter der Einkommensgrenze liegen und die Kriterien für eine Sozialwohnung erfüllen oder ob sie ihren Lebensstandard verbessern konnten und nicht mehr auf eine öffentlich geförderte Wohnung angewiesen sind. Laut Landratsamt sei es, solange der Mieter in der Wohnung bleibt, unrelevant, inwieweit sich seine finanzielle Situation verändert. „Die Wohnung kann dem Mieter nicht gekündigt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Sozialwohnung nicht mehr erfüllt sind“, erklärt Anna Maier vom Landratsamt Donau-Ries und führt weiter an: „Dies wäre unbillig und wird deshalb nicht überprüft. Diese Vorgehensweise ist bayernweit laut Bayerischem Staatsministerium des Innern so geregelt.“

Jeder hat Anspruch auf Wohnraum – Auszug aus dem bayerischen Städtetag 2017

„Die Wohnung ist Grundvoraussetzung für die Teilhabe am Leben in der Stadt und in der Gemeinde. Wer keine Wohnung hat, findet keine Arbeitsstelle, kann kein Konto eröffnen und keine Güter für die eigene Versorgung lagern. Wohnen ist kein Luxus, sondern existentielle Voraussetzung des Lebens. Wohnung bietet Schutz vor Witterung, Schutz vor Feinden, einen Rückzugsraum gegenüber staatlicher Kontrolle und eine sichere Verwahrungsquelle der Besitztümer. Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis. Für die Städte und Gemeinden und für den Staat gehört es zu den wichtigsten Aufgaben, dass Wohnungen für alle zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen. Wenn ausreichender Wohnraum zu angemessenen Preisen fehlt, wächst die Gefahr sozialer Spannungen. Für die Menschen, die ihr Dasein am Existenzminimum fristen, birgt das Fehlen bezahlbaren Wohnraums die Gefahr, in die Obdachlosigkeit abzurutschen.“