Der September 2025 war ein trauriger Monat für den Landkreis Donau-Ries. Fünf Verkehrstote waren zu verzeichnen – vier innerhalb von sieben Tagen auf der B2 und B16. „Das gab es in meiner Zeit bei der Unfallkommission noch nie“, erinnert sich Polizeihauptkommissar Stephan Roßmanith an diese Phase. Seit 23 Jahren im Dienst, ist er seit sechs Jahren in der Unfallkommission für die Verkehrssicherheit im Landkreis zuständig.
Zusammen mit Gerd Oefele vom Landratsamt und Natalia Telezin vom Staatlichen Bauamt bildet er das dreiköpfige Gremium. Lediglich bei Vorkommnissen in der Zuständigkeit der Kreisstädte Donauwörth und Nördlingen sind Vertreter der Städte dabei. Ziel ist es, „die Straßen in unserem Landkreis sicherer zu machen“, betont Gerd Oefele – oder wie es Stephan Roßmanith ausdrückt: „Wir wollen die Leute nicht gängeln. Die Maßnahmen sind dazu da, die Unfallzahlen zu verringern.“
Wie nötig die Unfallkommission ist, zeigt die Vergangenheit. In den 1970ern seien 60 bis 65 Verkehrstote pro Jahr im Landkreis keine Seltenheit gewesen, weiß Stephan Roßmanith zu berichten. „Teilweise gab es Wochen mit zehn Toten.“ Als Reaktion darauf wurden unter anderem Unfallkommissionen eingeführt, die seit 1999 in der Verwaltungsvorschrift zur StVO genannt werden.
In einer Studie der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministeriums des Inneren von 2011 heißt es dazu: „Allein die Unfallkommissionen haben zu einer Halbierung der Zahl schwerer Unfälle geführt, wobei nicht lokalisierte Verbesserungen (z. B. Rettungsdienst, Automobiltechnik, Verkehrsrecht, Ausbildung) nicht berücksichtigt wurden.“
Unfallhäufungspunkte im Dreijahresrhythmus
Die Zahlen weiter zu senken, daran arbeitet die Unfallkommission bis heute. Alle Verkehrsunfälle im Landkreis werden in ein System eingegeben, um sogenannte amtliche Unfallhäufungspunkte zu erkennen. Im Dreijahresrhythmus werden diese Unfallhäufungspunkte von der Kommission definiert. Dort muss die Unfallkommission von Gesetz wegen aktiv werden. Allerdings können auch andere Stellen bearbeitet werden. „Wenn mir auffällt, dass ein Bereich ein amtlicher Unfallhäufungspunkt werden könnte, wollen wir nicht warten, bis es dazu kommt“, beschreibt Stephan Roßmanith die tägliche Arbeit.
Von 2021 bis 2023 wurden sechs amtliche Unfallhäufungspunkte im Landkreis erkannt – alle auf der B 25. Bei Ebermergen beschloss die Unfallkommission von Harburg kommend eine Begrenzung auf Tempo 70. Da es in Richtung Harburg kein erhöhtes Unfallaufkommen gab, blieb es hier bei Tempo 100. „Unsere Maßnahmen dürfen keinen übermäßigen Eingriff in die Grundrechte bedeuten“, erklärt Stephan Roßmanith die Vorgehensweise: „Wir müssen immer auf die Verhältnismäßigkeit achten.“ Jede Maßnahme muss juristisch begründet werden, da jeder gegen so eine Maßnahme klagen kann. Die Begründung der Unfallkommission muss dann einer richterlichen Kontrolle standhalten. Zudem werden Maßnahmen regelmäßig von der Unfallkommission selbst überprüft.
Unfallkommission hofft auf Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmer
Die Richtigkeit solcher Maßnahmen lässt sich mit nicht passierten Unfällen schlecht nachweisen. Aber das Berger Kreuz scheint den Erfolg zu belegen. Dort wurde die Fahrbahnmarkierung durch eine durchgezogene Linie ergänzt. Die einfädelnden Fahrzeuge wechseln so später die Spur. Bei einem Vor-Ort-Termin wurde das als Problem ausgemacht. „Das wurde schnell umgesetzt und seitdem gab es keinen Einbiegeunfall mehr. Das hat sich aus meiner Sicht bewährt“, so Stephan Roßmanith.
Generell kann die Unfallkommission aber nur auf Problemstellen reagieren, da die StVO keine Präventionsvorschrift ist. Daher betont Stephan Roßmanith auch immer wieder die Bedeutung von Paragraph 1 der StVO: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Zwei Punkte, die sich die Unfallkommission von allen Verkehrsteilnehmern wünschen würde, um im besten Fall irgendwann nicht mehr nötig zu sein.
Diese Artikel ist bereits im blättle (Ausgabe 66 Januar/Februar 2026) erschienen. Hier E-Paper lesen: Zum Webkiosk