Der SPD-Bundestagsabgeordnete erläutert hierzu: "Bis 2029 sind für Verkehrsinvestitionen mehr als 160 Milliarden Euro vorgesehen. Zentrale Aufgabe für den Bundesverkehrsminister ist es nun, dass dieses Geld verbaut wird und dort ankommt, wo es benötigt wird. Bei aller Euphorie über das Infrastrukturpaket ist aber auch klar, dass dennoch priorisiert werden muss. Das muss das Bundesverkehrsministerium nun leisten und wir gehen davon aus, dass der Minister sich mit voller Energie dieser gewaltigen Aufgabe widmet. Sowohl der Koalitionspartner, der Bundesverkehrswegeplan und auch die Bundesregierung haben sich für eine Priorisierung auf den Grundsatz 'Erhalt vor Neubau' verständigt."
Zum Prozedere merkt der Parlamentarier an: "Für uns alle wäre es wichtig, dass wir die vorgesehenen Prozedere auch einhalten: Der Haushalt wird im Bundestag eingebracht und im Rahmen der parlamentarischen Beratungen an den entsprechenden Stellen angepasst. Natürlich werde ich mich an dieser Stelle dafür einsetzen, dass die Infrastruktur in Schwaben auf der Agenda bleibt. Sowohl die unfallträchtige B12 wie auch die sanierungsbedürftige Bahnstrecke Ulm-Augsburg oder die Illertalbahn sind Zugpferde der regionalen Infrastruktur und somit unterstützenswert", betont Schmid.
"Das Sondervermögen haben wir aufgelegt, um bestehende Straßen und Schienen zu sanieren. Dabei ist doch die Hauptaufgabe, die über 160 Mrd. Euro bis 2029 tatsächlich auch zu verbauen. Dass der Verkehrsminister nun bereits vorab von seiner mitbeschlossenen Kabinettsvorlage Abstand nimmt, verwundert mich sehr. Er sollte weniger zögern, sondern die finanziellen Mittel für eine moderne Verkehrsinfrastruktur nutzen, die ihm zur Verfügung stehen. Die Bürgerinnen und Bürger möchten nach vorne blicken und eine Perspektive bekommen, wohin sich unser Wegenetz entwickelt. Ich möchte, dass wir ihnen die Bedingungen für zeitgemäße Mobilität in Aussicht stellen können. Dafür setze ich mich im parlamentarischen Prozess ein." (dra)
Hintergrundinformation:
Dem Verkehrsbereich stehen im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 33,4 Mrd. Euro zur Verfügung, davon 10 Mrd. Euro für Bundesfernstraßen - das sind 1,5 Mrd. Euro mehr als im Vorjahr. Dieser Betrag wächst bis 2029 auf 10,6 Mrd. Euro jährlich an. Daher gibt es bei bereits begonnen und im Bau befindlichen Projekten keinen Baustopp. Bei den Planungen für Neubaustrecken läuft das reguläre Verfahren zu Priorisierung und Umsetzung über den Bundesverkehrsminister.