Gesundheit

Christoph Schmid: "Die Krankenhausreform kommt!"

Christoph Schmid von der SPD vertritt den Landkreis Donau-Ries im Bundestag. Bild: Christoph Schmid/Eva Weißgerber-Herzblut-Studio
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christoph Schmid freut sich, dass der Deutsche Bundestag am Donnerstag das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen hat. Mit dieser umfassenden Gesundheitsreform werden die Weichen für eine moderne Krankenhauslandschaft in Deutschland gestellt.

"Das KHVVG stellt sich den größten Herausforderungen, denen das Gesundheitssystem gegenübersteht," weiß Christoph Schmid und benennt diese: "Die Steigerung der Behandlungsqualität bei gleichzeitiger Sicherstellung auch der ländlichen Versorgung sowie die Entbürokratisierung. Diese sind mir auch bei den unterschiedlichen Gesprächen vor Augen geführt worden. Ich bin froh, dass ich für einen steten Gesprächsfaden von Akteuren aus der Region mit Gesundheitsexperten aus dem Bundestag und mir sorgen konnte und so den Gesetzgebungsprozess vom Wahlkreis nach Berlin auch aktiv begleiten habe", betont er.

 

Wohnortnahe medizinische Versorgung

"Durch die Einführung von Vorhaltepauschalen ermöglichen wir es den Krankenhäusern, sich wieder auf das Wesentliche zu konzentrieren: die Patientinnen und Patienten. Mit bundeseinheitlichen Qualitätsvorgaben sorgen wir für gute Behandlungsqualität. Künftig werden komplexe Behandlungen dort vorgenommen, wo sie in gesicherter Qualität erbracht werden können. Durch eine veränderte Finanzierung entfallen für die Krankenhäuser künftig Anreize, möglichst viele Fälle zu erbringen. Wir schaffen stattdessen eine Sockelfinanzierung für die öffentliche Daseinsvorsorge", erklärt der Abgeordnete. "Diese Spezialisierung führt insgesamt zu besseren Behandlungsergebnissen für die Patientinnen und Patienten und zu einem effizienteren Ressourceneinsatz."

Für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung sorgen die neuen Level 1i-Häuser: Sie verbinden wohnortnah stationäre ärztliche Grundversorgung mit krankenpflegerischen Leistungen. Diese rechnen sie nicht mehr nach Fallpauschalen, sondern nach Tagessätzen ab. Sie dürfen künftig auch ambulante Leistungen anbieten. "Die Reform eröffnet kleinen Kliniken, die regional einen notwendigen Bedarf abdecken, eine neue Perspektive. Sie ist eine große Chance - gerade für den ländlichen Raum", betont Christoph Schmid. Er ergänzt: "Als Abgeordneter erhielt ich einige Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die sich speziell um die Versorgung in unserer ländlichen Region Sorgen machen. All denjenigen möchte ich sagen: Gerade diese Reform sichert unsere wohnortnahe medizinische Versorgung und begleitet den Strukturwandel im Sinne der Patientinnen und Patienten!"

Stärkung des ländlichen Raums

"In den parlamentarischen Verhandlungen konnten wir zahlreiche Verbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf erreichen", sagt Schmid. "Wir haben die Pflege sichtbar gestärkt. Neben der fachlich-medizinischen Leitung wird nun eine pflegefachliche Leitung in Krankenhäusern verpflichtend. Auch für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen haben wir Verbesserungen erreichen, die die Gesundheitsversorgung der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft deutlich stärken und die Familien entlasten."

"Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ist die wichtigste gesundheitspolitische Reform dieser Legislaturperiode. Wir werden damit nicht alle strukturellen Probleme zum 1. Januar 2025 beseitigen. Aber wir ermöglichen es den Bundesländern, ihre Krankenhausstrukturen neu zu ordnen und für die Zukunft gut aufzustellen. Damit stärken wir die medizinische Versorgung im ländlichen Raum, fördern die Qualität der Behandlungen, ermöglichen den effizienten Einsatz von Personal und überwinden die strengen Sektorengrenzen. Die Fortschrittskoalition hat wieder einmal bewiesen, dass sie durchaus die Kraft, den Kompass und den Koalitionszusammenhalt für die notwendigen Reformen besitzt", so Schmid abschließend.