28. November 2018, 14:23
Gesundheitsversorgung

Grenzübergreifender Landrätesprengel traf sich in Langenau

Die sieben Landräte und die beiden Bundestagsabgeordneten werden vor diesem Hintergrund ein gemeinsames Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und an den Sozialminister des Landes Baden-Württemberg, Manfred Lucha senden, um auf die Situation aufmerksam zu machen . Bild: LRA ADK
Die Gesundheitsversorgung wollen die Landräte im bayerisch-württembergischen Grenzgebiet noch stärker in den Fokus nehmen. Das ist das zentrale Ergebnis eines grenzübergreifenden Landrätesprengels diesseits und jenseits der bayerisch-württembergischen Grenze.
Landkreis - Dazu trafen sich die Landräte Stefan Rößle (Landkreis Donau-Ries), Leo Schrell (Dillingen), Thomas Reinhardt (Heidenheim) und Thorsten Freudenberger (Landkreis Neu-Ulm) sowie Heiner Scheffold (Alb-Donau-Kreis) kürzlich in Langenau zu einem Arbeitstreffen. Ebenfalls anwesend waren die Bundestagsabgeordneten Ronja Kemmer (Wahlkreis Ulm) und Roderich Kiesewetter (Wahlkreis Aalen - Heidenheim).
Im Vordergrund der Gespräche standen eine umfassende und qualitativ hohe Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum und eine solide Grundfinanzierung der Kliniken in kommunaler Trägerschaft. Bei diesem turnusmäßigen Arbeitstreffen der Landräte wurde mit den Abgeordneten über die nachhaltige Finanzierung kommunal geführter Krankenhäuser diskutiert. Einig waren sich die Landräte, dass der Bund, aber auch die Länder hierbei eine stärkere Rolle übernehmen und ihrer Verantwortung gerecht werden sollen. Dabei wurde auf die derzeitigen strukturellen Probleme bei der Krankenhausfinanzierung aufmerksam gemacht. Eine zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen, erfordert auch zukünftig eine wirtschaftliche Sicherung der für eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung notwendigen Krankenhäuser. Diese Sicherung erfolgt im Rahmen eines dualen Finanzierungssystems. Das Land trägt die Verantwortung für die Finanzierung der Investitionskosten, die Krankenkassen tragen die Verantwortung für die Finanzierung der direkt in Verbindung mit der Krankenbehandlung entstehenden Betriebskosten. Zusätzlich zu diesem Finanzierungssystems tragen die Landkreise als Krankenhausträger der kommunal geführten Krankenhäuser regelmäßig zur wirtschaftlichen Sicherung von Krankenhäusern bei, indem sie entstandene Defizite durch Zuschüsse ausgleichen.
„Eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung stellt eine Grundvoraussetzung für die Lebensqualität auch im ländlichen Raum dar. Diese stellen wir vor allem durch unsere Kliniken sicher“, sagten die Landräte. Die Bedeutung dieser Kliniken gehe dabei über die rein stationäre Leistungserbringung hinaus. Sie seien eine wichtige Grundlage für die Vernetzung der Gesundheitsversorgung vor Ort und ein zentraler Baustein für die Schaffung und den Erhalt einer lebenswerten Region. Darüber hinaus seien sie entscheidend für die Ausbildung der Allgemeinärzte und Stellung der Notärzte in der Fläche. In diesem Zusammenhang wenden sich die Landräte massiv gegen die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angestrebte Neuordnung der stationären Notfallversorgung an Kliniken. Nach diesen Planungen soll die Notfallversorgung in drei Stufen, die Basisnotfallversorgung, die erweiterte Notfallversorgung und die umfassende Notfallversorgung, mit spezifischen Qualitätsanforderungen eingeteilt werden. Die dort formulierten Qualitätskriterien würden eine gesicherte Notfallversorgung der Kliniken im ländlichen Raum in Frage stellen. Man habe den Eindruck, dass die Anforderungen ohne Not so hoch gesetzt würden, dass sie nur von wenigen großen und zentralen Einheiten erfüllt werden könnten.
Allerdings teilten die Bundestagsabgeordneten mit, dass - um die stationäre Notfallversorgung auch in strukturschwachen Regionen zu stärken  - vorgesehen sei, alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen für den Erhalt von Sicherstellungs-zuschlägen erfüllen, mindestens als Basisnotfallversorgungskrankenhäuser einzustufen. Sicherstellungszuschläge dienen dazu, in strukturschwachen Regionen eine stationäre Basisversorgung aufrecht zu erhalten. Ferner sei im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass der Bund die Strukturen der Notfallversorgung in dieser Legislaturperiode überprüfen und verbessern will.
Die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung sowie der Schwerpunktversorgung müssen mit ihrer hochwertigen ärztlichen und pflegerischen Expertise in kommunaler Trägerschaft erhalten bleiben und dazu auch über die Möglichkeit einer Notfallversorgung verfügen, unterstrichen die Landräte ihre Forderung gegenüber den Bundestagsabgeordneten unisono. Vor allem forderten sie, dass „die im Bund politisch Verantwortlichen die bedarfsgerechte Versorgung in den ländlichen Regionen stärker in den Blick nehmen“ und dabei nicht ausschließlich dem G-BA das Feld überlassen. „Die Menschen in unserer Region schätzen ihre gute und wohnortnahe medizinische Betreuung. Bund und Land müssen Sorge dafür tragen, dass die Landkreise diese auch weiterhin sicherstellen können“, sagten die Landräte. (pm)