Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Augsburg ein Planfeststellungsverfahren mit einer integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung für den vierten und letzten Bauabschnitt des dreistreifigen Ausbaus der Bundesstraße 25 (B 25) zwischen Nördlingen und Möttingen durch. Die Planung ist Bestandteil eines durchgängigen Ausbaukonzeptes für die B 25 zwischen Nördlingen und Donauwörth. Zwischen Möttingen und Donauwörth wurde die Bundesstraße bereits in den vergangenen Jahren drei- bzw. vierstreifig ausgebaut.
Zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit und der verkehrlichen Leistungsfähigkeit auf der B 25 soll auch der Abschnitt zwischen Nördlingen und Möttingen durchgehend dreistreifig ausgebaut werden. Für die Abwicklung dieser Maßnahme wurden vier Planungsabschnitte gebildet, die Abschnitte 1-3 sind mittlerweile weitgehend realisiert.
Umbau der Kreuzung mit der DON 7
Auch in dem rund 450 Meter langen vierten Planungsabschnitt soll die bestehende zweistreifige Fahrbahn bestandsorientiert auf künftig drei Fahrstreifen, mit einer Fahrbahnbreite von insgesamt 12 Metern, ausgebaut werden. Die Planung umfasst den Umbau der Kreuzung der Kreisstraße DON 7 mit der B 25. Dabei wird die Kreisstraße künftig höhenfrei unter der B 25 geführt und durch Rampen, sowie Ein- und Ausfädelstreifen an die B 25 angeschlossen. Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sieht die Planung Kompensationsmaßnahmen vor.
Für das Vorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Grosselfingen (Stadt Nördlingen), Balgheim (Gemeinde Möttingen) und Reimlingen (Gemeinde Reimlingen) beansprucht.
Planungsunterlagen sind einen Monat einsehbar
Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planunterlagen in der Zeit von Dienstag, den 22.09.2026, bis einschließlich Mittwoch, den 21.10.2026, auf der Internetseite der Regierung von Schwaben (www.regierung.schwaben.bayern.de) unter „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ eingesehen werden können. Zusätzlich wird auf Verlangen eines Beteiligten eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den Planunterlagen zur Verfügung gestellt. Die diesbezügliche Anfrage ist an die Regierung von Schwaben, Sachgebiet 32, Fronhof 10, 86152 Augsburg oder an die E-Mailadresse B25-Einwendungen@reg-schw.bayern.de während der Dauer der Beteiligung zu richten.
Die Bekanntmachung der Auslegung wird ebenfalls auf der oben genannten Internetseite der Regierung von Schwaben veröffentlicht. Parallel erhalten Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme. Ab der Auslegung haben Betroffene bis einschließlich 03.11.2026 Zeit, Einwendungen zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen können in einem Erörterungstermin behandelt werden. Dieser wird gesondert bekannt gegeben. (dra)