Baustelle

Dreistreifiger Ausbau der B 25 zwischen Nördlingen und Möttingen

Symbolbild Bild: pixabay
Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Augsburg ein Planfeststellungsverfahren für den zweiten. Bauabschnitt des dreistreifigen Ausbaus der Bundesstraße 25 zwischen Nördlingen und Möttingen durch.

Die Planung ist Bestandteil eines durchgängigen Ausbaukonzepts für die Bundesstraße 25 zwischen Nördlingen und Donauwörth. Im Abschnitt zwischen Möttingen und Donauwörth wurde die Bundesstraße bereits in den vergangenen Jahren drei- bzw. vierstreifig ausgebaut. Zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit und verkehrlichen Leistungsfähigkeit auf der B 25 soll der Abschnitt zwischen Nördlingen und Möttingen dreistreifig ausgebaut werden.

Der Planfeststellungsbeschluss für den nordwestlichen ersten Bauabschnitt auf einer Länge von ca. 1,9 km von der Anschlussstelle „Nördlingen-Süd“ (Verknüpfung mit der B 466) in Fahrtrichtung Donauwörth liegt vor, ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der verfahrensgegenständliche Planungsabschnitt beinhaltet nun die Fortführung dieser Planung in südöstlicher Richtung auf einer Länge von ca. 1,3 km und endet an der Kreuzung der B 25 mit der Kreisstraße DON 7. Auch in diesem Bereich soll die bestehende zweistreifige Fahrbahn künftig bestandsorientiert auf drei Fahrstreifen mit einer Fahrbahnbreite von insgesamt 12 Metern ausgebaut werden.

Für das Vorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Reimlingen, Grosselfingen und Schmähingen beansprucht.

Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sieht die Planung Kompensationsmaßnahmen vor. Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planunterlagen von Dienstag, dem 3. September 2019 bis einschließlich Mittwoch, den 2. Oktober 2019 in den Gemeinden Möttingen und Reimlingen, in der Stadt Nördlingen sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Ries für Interessierte und betroffene Bürger zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.

Wo und wann die Planunterlagen genau eingesehen werden können, wird dort jeweils auch ortsüblich bekannt gegeben. Zusätzlich besteht ab dem ersten Tag der Auslegung auch die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de in der Rubrik „Planung und Bau“ einzusehen.

Parallel zur öffentlichen Auslegung erhalten Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben Betroffene - bis einschließlich 4. November - Zeit, Einwendungen zu erheben.
Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden bei Bedarf in einem Erörterungstermin, der noch gesondert bekannt gegeben wird, behandelt.(pm)