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Nach den beschlossenen Lockerungen angesichts der Corona-Pandemie können ab Montag, 18. Mai, zunächst die Gastronomie-Betriebe öffnen, die eine Gartenwirtschaft, Biergarten, Außenbewirtung, etc. anbieten.

Oberbürgermeister Wittner war es ein großes Anliegen, gerade den Betrieben zu helfen, die in den letzten Wochen und Monaten existenzielle Nöte wegen der angeordneten Betriebsschließungen hatten. Ab Montag, 18. Mai, können zumindest zunächst die Außenbewirtschaftungsflächen wieder geöffnet werden. Eine Woche später, am 25. Mai, sollen die Speiselokale wieder öffnen und letztlich am 30. Mai die Gasthöfe, Hotels und Pensionen wieder öffnen dürfen.

„Wir sind sehr froh, dass wir eine funktionierende Gastronomie in unserer Stadt haben, die in ihrer heutigen Form ein Alleinstellungsmerkmal Nördlingens gegenüber vergleichbaren Städten darstellt“, sagt Oberbürgermeister Wittner. Um diesen Gastronomiebetrieben zu helfen, werden die normalerweise üblichen Sondernutzungsgebühren, die für die Nutzung der Tische und Stühle auf öffentlichem Grund anfallen, deutlich reduziert. Auch weil angesichts der nun vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln weniger Plätze angeboten werden können. Für die konkreten Flächen, die die Wirte bestuhlen, sollen in Abstimmung mit der Stadtverwaltung großzügige Regelungen gefunden werden.

Mit den vom Bayerischen Kabinett festgelegten zeitlichen Rahmenbedingungen ist für die Gastronomie und später dann auch für die Hotellerie und die Beherbergungsbetriebe ein „Licht“ am Ende des Tunnels sichtbar. „Wir wollen alles in unserer Macht Stehende tun, um den Fortbestand der örtlichen gastronomischen Betriebe und unser weithin gelobtes Ambiente in der Altstadt zu gewährleisten“, betont Oberbürgermeister Wittner. (pm)