Informationsveranstaltung zur EU-Datenschutz-Grundverordnung Bild: Hildegard Frank, LRA
Als Gast des Regionalmanagements und der Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement kam der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht nach Harburg und referierte vor 550 Ehrenamtlichen über die neue Datenschutz-Grundverordung.
Harburg - Am 28. Juni fand für 550 Ehrenamtliche in der Wörnitzhalle der Stadt Harburg eine Informationsveranstaltung für Vereine zum Thema EU-Datenschutz-Grundverordnung statt. Organisiert wurde die Veranstaltung von Regionalmanager Klemens Heininger und dem Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement des Landkreises Donau-Ries.
Referent der Veranstaltung war Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (LDA). "Unser Ziel ist es Ihnen bei der Erledigung Ihrer ehrenamtlichen Aufgaben zu helfen", machte Kranig klar. Mit vielen konkreten Handlungsempfehlungen informiert er die Vertreter der Vereine, welche wesentlichen Anforderungen die EU-Datenschutz-Grundverordnung mit sich bringe. So muss ein Verzeichnis der Verarbeitstätigketien erstellt und die Rechtmäßigkeit, Transparenz und Sicherheit der verarbeiteten Daten gewährleistet werden. Wenn ein externer Akteur mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragt ist, muss dies vertraglich festgehalten werden. Mitglieder haben grundsätzlich Betroffenenrechte, also die Rechte auf Auskunft Berichtigung und Widerruf einer Einwilligung.
Ein Datenschutzbeauftragter muss nur benannt werden, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Das liegt bei Vereinen wie den hier anwesenden in aller Regel nicht vor, so Kranig. Datenschutzverletzungen, beispielsweise der Verlust, Diebstahl oder Fehlversand, müssen sofort an das LDA gemeldet werden, sonst drohen Sanktionen.
Auch bei der Veröffentlichung von Fotos ist Vorsicht geboten. Hierfür benötigt man grundsätzliche die Einwilligung der abgebildeteen Person. Bei Veranstaltungen kann dis durch transparente Information und Widerspruchsmöglichkeiten funktionieren. Abschließend unterstützte Kranig die Ehrenamtlichen in ihrem Engagement. "Lassen Sie sich nicht verrückt machen und bleiben Sie dem Ehrenamt treu", schloss er seinen Vortrag.
In seinem Vorwort wies Landrat Stefan Rößle auf die Unterstützung des Lankreises hin. Seit Januar gibt es im Landkreis eine Ehrenamtsbeauftragte, ein Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamtskarte. "Mit einer Fortbildungsreihe wollen wir außerdem dafür sorgen, dass die Vereinsarbeit nicht nur am Schreibtisch stattfindet, sonder in den Vereinen vor Ort". Die Fortbildungsreihe wird am 12. März 2019 mit einer Informationsveranstaltung zum Thema Vereinsrecht und Haftpflicht fortgesetzt. Mit aktuell über 60.000 ehrenamtlichen Engagierten im Landkreis stellt das freiwillige Engagement einen wesentlichen Grundpfeiler der Gesellschaft dar.
Präsentation des Abends sowie Materialien und Arbeitshilfen zum Thema Datenschutz im Verein findet man auf den Seiten des Regionalportals unter www.donaureis.bayern/daten. Ebenso steht bei allen sonstigen Fragen zum Thema Ehrenamt die Ehrenamtsbeauftragte Karin Brechenmacher im Landratsamt Donau-Ries den Ehrenamtlichen, Vereinen und Organisationen unter der Telefonnummer 0906/74-143 oder per Mail unter ehrenamt@lra-donau-ries.de zur Verfügung. (pm)