3. November 2017, 14:40

Biber dürfen häufiger abgeschossen werden

Symbolbild Bild: pixabay
Insgesamt 7 Biber wurden in diesem Jahr im Kreis abgeschossen - ab jetzt könnten es deutlich mehr werden. Landrat Stefan Rößle will zukünftig den Abschuss des Bibers häufiger genehmigen, empfiehlt aber trotzdem den Fang in Lebendfallen. 
Donau-Ries - In einer Sache sind sich alle einig: In der Region gibt es zu viele Biber und diese richten hohen Schaden an. Nur wie mit dieser Sache umgegangen werden soll, daran scheiden sich die Geister von betroffenen Landwirten, Naturschutzbehörde und Kommunen -  bisher.
Jetzt reagiert der Landrat auf einige Kritikpunkte am "Bibermanagement" des Landkreises. "Wenn eine Gemeinde das will, genehmige ich auch den Abschuss", so Stefan Rößle bei einer Pressekonferenz zum Thema. Der Landrat will zukünftig häufiger und zeitnah eine Abschussgenehmigung erteilen. Solch eine Genehmigung gilt aber nie für das gesamte Gemeindegebiet, sondern nur in den Bereichen wo die Landwirtschaft besonders von Biberschäden betroffen ist.
Zum Beispiel könnten die Bereiche rund um den Mühlbach und den Reichenbach in Tapfheim solche Gebiete sein. Hier unterhöhlen Biber die Bachläufe und richten hohe Schäden an. Tapfheims Bürgermeister Karl Malz übt immer wieder an Kritik am Umgang mit dem Biber. Dass es jetzt eine Lockerung der Abschussregelung geben soll, sieht er positiv. Die Genehmigung wird er beantragen, wie und ob in Tapfheim auf Biber geschossen werden soll, will Malz aber erst mit den örtlichen Jägern und mit dem Jagdverband besprechen.
Erst Fangen, dann töten
Denn das Abschießen von Bibern könnte sich schwieriger gestalten als gedacht. Bis zu 20 Stunden kann nämlich die Ansitzzeit dauern, also die Zeit, die ein Jäger braucht um das Tier zu beobachten und einen erfolgreichen Schuss abzusetzen.
Auch deshalb empfiehlt Volker Geis, Leiter der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt, die Nager in Lebendfallen zu fangen. Neben dem Sicherheitsaspekt - das Schießen auf Wasser ist schwieriger und könnte das Tier unnötig verletzen aber nicht töten - spielen auch Tierschutzgründe eine Rolle. Biber fallen nicht unter das Jagdrecht und auch ein totes Tier müsste geborgen werden, was im Wasser schwer möglich ist.
Solche Fallen werden vom Landratsamt gestellt, dürfen aber nur in genehmigten Gebieten aufgestellt werden. Im Landratsamt müssen die gefangenen Biber abgegeben werden, dort werden die Tiere schließlich durch einen Jäger getötet. Kritik an den Abgabezeiten im Amt weist Volker Geis zurück. Nachdem die Fallen am Morgen zu prüfen sind, sollte ein gefangener Biber nach Möglichkeit am Vormittag zum Landratsamt gebracht werden. "Die gefangenen Biber können aber auch zu anderen Zeiten abgegeben werden", stellt Geis klar. Dass Tiere am Wochenende gefangen werden und dann erst am Montag zum Amt gebracht werden können, sei unmöglich, so Geis weiter. In den Genehmigungsbescheiden zum Aufstellen der Fallen, werde ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass die Fallen rechtzeitig vor dem Wochenende geschlossen werden müssen. Ein Abfang am Wochenende darf nicht erfolgen.
Biber aus Donau-Ries leben jetzt in England
16 Biber wurden dieses Jahr bereits in solchen Lebendfallen gefangen - nicht alle mussten danach sterben. Zwei junge Biber, die vor drei Wochen in Oberndorf und Rain gefangen wurden, dürfen jetzt in England weiterleben. Im "Forest of Dean", einem historischen Waldgebiet in Westengland, werden Biber wegen Hochwasserschutzmaßnahmen angesiedelt. Die beiden Tiere aus dem Landkreis übernehmen dies nun zusammen mit rund 10 anderen Bibern aus Bayern.