3. Februar 2021, 10:07
Naturschutz und Landwirtschaft

Freiwillige Naturschutzmaßnahmen finanziell gefördert

Symbolbild. Bild: Jenny Wagner
Bereits seit den 1980er Jahren entlohnt der Freistaat Bayern über das kooperative Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Landwirte für eine naturnahe Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen.

Ziel der Vereinbarungen im VNP ist es, landwirtschaftliche Flächen extensiv zu bewirtschaften, um die Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern. Zudem sollen auch schwierige Lagen in Nutzung bleiben. Da eine extensive Bewirtschaftung mit einem erhöhten Bewirtschaftungsaufwand und Nutzungseinbußen verbunden sind, wird dies über die Förderung ausgeglichen. 

Honoriert werden dabei insbesondere Maßnahmen auf Wiesen, Weiden und Streuobstbeständen, dazu zählen beispielsweise ein späterer Schnittzeitpunkt, Verzicht auf Düngemittel, extensive Beweidung und verschiedene Zusatzleistungen wie die Anlage von Altgrasstreifen oder eine Bewirtschaftungsruhe. Auch die extensive Nutzung von Ackerflächen kann über Vorgabe bestimmter Ackerfrüchte, Verzicht auf Spritzmittel und Unkrautbekämpfung sowie Zusatzleistungen wie beispielsweise eine reduzierte Ansaatdichte oder Stoppelbrache gefördert werden. 

Der Vertrag über die verschiedenen Maßnahmen wird für fünf Jahre auf ökologisch wertvollen Flächen, z.B. auf karierteren Biotopen, in Wiesenbrütergebieten, Natura 2000-Gebieten oder auf Flächen für den Biotopverbund-Aufbau (Gewässerrandstreifen, Waldränder, Landschaftsschutzgebiete) abgeschlossen. Antragsberechtigt sind Landwirte, Zusammenschlüsse von Landwirten oder sonstigen Flächenbewirtschaftern, die eine landwirtschaftliche Betriebsnummer haben und mindestens 0,3 ha selbst bewirtschaften. 

Auch in diesem Jahr können Interessierte noch bis einschließlich 24. Februar eine Förderung im Rahmen des VNP beantragen. Welche Flächen und Maßnahmenkombinationen konkret gefördert werden können, kann in einem telefonischen Beratungsgespräch mit den Mitarbeiter*innen der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Donau-Ries geklärt werden. Hierfür stehen Ihnen folgende Ansprechpartner*innen stehen Ihnen zur Verfügung:

Für den südlichen Landkreis  - Donauwörth, Kaisheim, Marxheim, Niederschönenfeld, Genderkingen, Oberndorf, Rain, Mertingen, Tapfheim, Asbach-Bäumenheim, Münster, Holzheim: 
Roland Scholz 0906- 74 – 122

Für den zentralen Landkreis - Harburg, Huisheim, Fünfstetten, Wechingen, Alerheim, Möttingen, Mönchsdeggingen:  Andrea Krämer 0906 – 74 - 6073

Für den westlichen Landkreises - Nördlingen, Deiningen, Reimlingen, Ederheim, Hohenaltheim, Forheim, Amerdingen:  Andreas Schmutterer 0906 – 74 – 6001 

Für den nordöstlichen Landkreis - Fremdingen, Marktoffingen, Maihingen, Wallerstein, Auhausen, Oettingen, Ehingen, Hainsfarth, Megesheim, Munningen, Wemding, Wolferstadt, Otting, Monheim, Rögling, Tagmersheim, Daiting, Buchdorf:  Andrea Wadenstorfer 0906 – 74 – 288 (pm)