8. Juli 2019, 08:00
Wie viel EU steckt im Landkreis?

Wie die EU unser Leben beeinflusst – und wir es gar nicht wahrnehmen

Die Europäische Union Bild: pixabay
Wenn wir EU-Bürger erwachen, sind wir nicht allein, denn die EU begleitet uns auf Schritt und Tritt, in Form von Richtlinien und Regulierungen. Im aktuellen blättle haben wir uns angeschaut, wo uns im Alltag die EU begegnet.

Guten Morgen EU! Bereits im Badezimmer geht es los, dass uns die Regularien der EU in unserem Alltag begegnen. Denn das kühle Nass, das aus unserem Duschkopf oder dem Wasserhahn kommt, ist durch die Trinkwasserrichtlinie 98/93/EG reguliert. Neben der Qualität, die der von Mineralwasser entsprechen muss, ist dort auch festgelegt, dass Bauherren und die Installationsbetriebe darauf achten müssen, dass die Wasserleitungen aus Rohren bestehen, die keine Fremdstoffe abgeben.

Die EU sitzt mit am Frühstückstisch

Weiter geht es am Frühstückstisch, denn wie der süße Fruchtaufstrich heißen muss, den sich viele Europäer morgens aufs Brot streichen, wurde bereits 1979 mit der EU-Verordnung 79/693/EWG beziehungsweise deren Neufassung 2001/113/EG „über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung“ festgelegt. Denn ein süßer Brotaufstrich, den wir ganz lapidar als Marmelade bezeichnen, darf eigentlich nur dann Marmelade heißen, wenn der Anteil an Zitrusfrüchten bei mindestens 20 % liegt. Eine Errungenschaft, die vielleicht bald der Vergangenheit angehören könnte, da sie von den Briten stammt, die 1973 in die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft eingetreten sind und derzeit ihren Weg aus der EU suchen. Ausschließlich die traditionelle Orangenmarmelade wird in Großbritannien als Marmelade bezeichnet. Deshalb beim nächsten Einkauf im Supermarkt einfach einmal darauf achten, ob es sich beim Brotaufstrich aus eingekochten Früchten um Konfitüre handelt oder ob es sich um eine Ausnahme der deutschen Konfitürenverordnung handelt: Denn auch ein Fruchtaufstrich, der nicht über EU-Grenzen hinweg verkauft wird, sondern nur auf Bauern- oder Wochenmärkten direkt an die Verbraucher gebracht wird, darf Marmelade heißen. Morgens darf es gerne auch ein Kaffee mit Milch sein oder Müsli? Nicht ungewöhnlich, denn rund 130 Liter Milch verbraucht der Deutsche im Durchschnitt pro Jahr. Dass das unscheinbare Produkt ein Ergebnis intensiver europäischer Gesetzgebung ist, ist den wenigsten bewusst. Bereits bei der Produktion setzt die Regulierung durch die EU ein, sowohl Viehfutter als auch die artgerechte Haltung der Tiere sind auf europäischer Ebene geregelt. Auch die Verarbeitung der Milch unterliegt strengen Regularien. Egal ob Vollmilch, fettarme oder entrahmte Milch – wie viel Fett die jeweilige Sorte enthalten darf wird ebenfalls in Brüssel festgelegt. Damit der Verbraucher auch genau nachvollziehen kann, woher die Milch kommt und wo sie abgefüllt wurde, ist laut Vorgaben aus Brüssel in einem kleinen ovalen Kreis auf dem Produkt zu lesen. Auch Zusatzstoffe oder die Nummer der Produktionsstätte müssen laut Richtlinie auf der Packung stehen.

Gleiches Geld für gleiche Arbeit
Nach dem Frühstück geht es los zur Arbeit. Egal ob in einer Fabrik, im Büro oder auf der Baustelle, bei den Arbeitsbedingungen hat die EU ein Wörtchen mitzureden. Durch die Entsenderichtlinie aus Brüssel ist eines sicher: EU-Bürgern steht immer der Lohn zu, den auch die einheimischen Arbeitskräfte erhalten. Gleiches gilt für Urlaubsanspruch und Sonderleistungen. Auch die Arbeitszeit-Richtlinie stammt aus der Feder der EU.

Wie lange gearbeitet werden darf, wann eine Pause fällig ist, wie lange diese dauern muss und dass innerhalb von sieben Tagen mindestens ein freier Tag drin sein muss, ist hier festgelegt. Erst kürzlich urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter in Luxemburg.

Brüssels Einfluss auf die Freizeitgestaltung

Eine der liebsten Freizeitbeschäftigungen im Sommer? Baden. Gerne auch im nahegelegenen See. Handelt es sich um ein EU-Badegewässer, hat natürlich Brüssel die Finger im Spiel. Die EU-Richtlinie 2006/7/EG, auch Badegewässerrichtlinie genannt, regelt nämlich die Mindestanforderungen an die Qualität der Badegewässer. EU-Badegewässer im Landkreis sind der Baggersee Riedlingen, Baggersee Tapfheim und der Waldsee in Wemding. Der Begriff EU-Badegewässer wird für Badestellen verwendet, die der EU als offizielle Badestellen gemeldet sind und an denen per Definition mit einer großen Anzahl von Badenden zu rechnen ist. Damit unterliegen sie den Vorschriften dieser Richtlinie bzw. den entsprechenden Gesetzlichkeiten des Mitgliedsstaates.

Sichere Betten – Brüssel sorgt sich um die Nachtruhe

Wenn sich ein langer Tag dem Ende zuneigt, dann ist wiederum die EU gefragt. Denn die Beschaffenheit von Kinderbetten ist in der EU-Richtlinie 2001/95/EG festgeschrieben. Ein CE-Prüfzeichen unter dem Gestell bestätigt das. Die EU begleitet uns also vom Aufstehen bis zum Zubettgehen. Unzählige Dinge im Alltag eines jeden EU-Bürgers sind also so wie sie sind, weil es in Brüssel so festgelegt wurde.

Diese Beispiele zeigen, wie die Europäische Union jeden von uns in unserem täglichen Leben begleitet. Natürlich ließe sich die Liste noch lange weiterführen. Nicht nur persönlich, sondern auch auf Landkreisebene, spüren Kommunen und Einrichtungen den Einfluss aus der EU.