Salmoniden

Fischseuche in Staudheimer Teichanlage

Symbolbild Bild: pixabay
Nach Mitteilung des Fachbereichs Veterinärwesen des Landratsamtes Donau-Ries wurde in einer Teichanlage bei Rain-Staudheim der Ausbruch der anzeigepflichtigen Fischseuche „Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN)“ festgestellt.
Überwachungsgebiet aufgrund der Fischseuche. Bild: Landratsamt Donau-Ries

Um eine weitere Verschleppung der Seuche möglichst zu verhindern, wurden um Staudheim ein Sperrgebiet sowie ein Überwachungsgebiet eingerichtet. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamts Donau-Ries wurde im heutigen Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries bekannt gemacht und ist unter www.donau-ries.de/amtsblatt abrufbar.

Das Sperrgebiet (rote Linie) erstreckt sich auf das Gebiet zwischen Rain-Mittelstetten und Rain-Staudheim, im Norden begrenzt von der Bundesstraße 16, im Osten von der Landkreisgrenze zum Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, im Süden von der Bahnlinie und im Westen von den Mittelstettener Straßen „Am Kühgrund/Georgistraße“ in Verlängerung Richtung Norden.

Das Überwachungsgebiet (blaue Linie) umfasst einen Umkreis von ca. 10 km um Rain-Staudheim und erstreckt sich auch auf ein Teilgebiet des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen.

Maßnahmen im Sperr- und Überwachungsgebiet

Gemäß der Allgemeinverfügung sind alle Besitzer und Betreiber von Aquakulturbetrieben, Angelteichen und sonstigen Fischweihern, vor allem im Sperr-, aber auch im Überwachungsgebiet verpflichtet, ihre Fischbestände unter Angabe des Standortes, der Anzahlen jeweils gehaltener Fischarten und der Nutzungsart (z.B. Abfischen/Angeln zum Verzehr, Speisefisch-, Satzfischproduktion, mit oder ohne Fischzukauf) beim Landratsamt Donau-Ries, Fachbereich Veterinärwesen, Tel.: 0906/74-422, E-Mail: veterinaeramt@lradonau-ries.de zu melden.

Zudem wird um Beachtung und Einhaltung folgender Maßnahmen gebeten: Im Sperrgebiet gelegene Aquakulturbetriebe, Angelteiche und Fischweiher unterliegen ab sofort der behördlichen Beobachtung: Sie sind nach näherer Anweisung des Veterinäramtes auf das Vorhandensein von IHN untersuchen zu lassen. Das Entnehmen/Verbringen aus sowie das Einsetzen von Fischen in im Sperrgebiet gelegene Fischbestände bedarf der vorherigen Genehmigung des Veterinäramtes. Im Überwachungsgebiet wird das Veterinäramt nur bei Bedarf zusätzliche, auch labordiagnostische Untersuchungen auf IHN durchführen oder anordnen.

Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN) der Salmoniden

Die „Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN)“ der Salmoniden (= Lachsartige, z.B. Forellen, Saiblinge) ist in der gewerblichen Fischhaltung eine der ökonomisch bedeutsamsten Virusinfektionen. Die Erreger verursachen große wirtschaftliche Schäden sowohl in Fischzuchtanlagen als auch in freien Gewässern. Der Wirtsbereich des IHN-Virus ist vorwiegend auf Salmoniden beschränkt, andere Fischarten sind für IHN aber ebenfalls empfänglich oder können diese Erkrankungen übertragen (z.B. Hecht, Karpfen). Mögliche Übertragungswege sind die direkte Ansteckung von Fisch zu Fisch (z.B. nach Zukauf infizierter Fische) sowie die indirekte Übertragung über (Teich-)Wasser, Menschen, Gerätschaften, Futter und (Wild-)Tiere.

Die auffälligsten Symptome der IHN sind Absonderung von Fischen vom Schwarm, Dunkelfärbung der Haut, Hervortreten der Augen, Blutarmut (blasse Kiemen), Auftreibung des Leibes, Pseudokot (lange weißliche, aus der Darmöffnung hängende Auswürfe), Appetitlosigkeit sowie vielfältige Einblutungen auf/in Organen und Schleimhäuten. Die IHN kann auch symptomlos verlaufen, was die Erkennung und Bekämpfung erschwert. Der Erreger kann in Fischen dauerhaft verbleiben und unter bestimmten Bedingungen (z. B. niedrige Wassertemperaturen im Herbst, Stress etc.) wieder zum Krankheitsausbruch führen. Die klinischen Symptome werden unter natürlichen Bedingungen bei niedrigen Wassertemperaturen von 8 bis 15 °C ausgebildet.

Die IHN gilt als anzeigepflichtige Tierseuche, betroffene Gewässer werden mit Diagnostikund Bekämpfungsmaßnahmen belegt. Für andere Tierspezies (z.B. Säugetiere) und den Menschen ist das IHN-Virus ungefährlich. Symptomfreie Fische können bedenkenlos verzehrt werden. Bei Auftreten einer oder mehrerer der beschriebenen Symptome in Ihrem Fischbestand wenden Sie sich bitte umgehend an das Landratsamt Donau-Ries, Fachbereich Veterinärwesen, Telefon: 0906/74-422, E-Mail: veterinaeramt@lra-donau-ries.de. (pm)