Der Donau-Lechspitz Bild: Matthias Stark
Die Regierung von Schwaben hat das im Juni letzten Jahres vom Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, beantragte Raumordnungsverfahren zum Rückhalteprojekt im Hochwasserschutzaktionsprogramm Schwäbische Donau abgeschlossen.

Gudrun Seidel, Behördenleiterin: „Wir haben der Regierung im Sommer 2022 sehr umfangreiche Unterlagen vorgelegt, in Summe acht große Aktenordner. Die Regierung hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Vorhaben und den eingegangenen Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren auseinandergesetzt.“ Die landesplanerischen Beurteilungen kommen zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben an allen sieben untersuchten Standorten raumverträglich ist.

Raumverträglichkeit unter Auflagen

Das Vorhaben ist bei allen Varianten unter Beachtung umfangreicher Maßgaben und Hinweise als raumverträglich eingestuft. Die Maßgaben und Hinweise stützen sich vor allem auf die fachbehördlichen Stellungnahmen, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bei der höheren Landesplanungsbehörde eingegangen sind. Private Belange waren nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens.

Bei der landesplanerischen Beurteilung handelt es sich um ein fachbehördliches Gutachten zur Raumverträglichkeit, das als Grundlage für die weiteren Planungen der Vorhabensträgerin dient, aber keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet. Eine rechtsverbindliche Genehmigung des Vorhabens bleibt einem Planfeststellungsverfahren der Regierung von Schwaben bzw. den Kreisverwaltungsbehörden vorbehalten. 

Ziel des Raumordnungsverfahrens war es festzustellen, wie sich das geplante Rückhalte-Projekt auf die für die Raumordnung relevanten überörtlichen Belange wie beispielsweise Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Wasser, Verkehr, Rohstoff- und Energieversorgung, Siedlung sowie Wirtschaft auswirkt. Den Maßstab bilden das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG), das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sowie der jeweilige Regionalplan. Eine Bedarfsprüfung erfolgte im Raumordnungsverfahren nicht, sondern ist einem nachfolgenden Zulassungsverfahren vorbehalten.

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wird nun in den kommenden Wochen die umfangreiche landesplanerische Beurteilung als Grundlage für die weitere Planung für alle Varianten und Standorte detailliert sichten und bewerten sowie die Auswirkungen auf die weiteren Planungen an den Standorten bzw. deren Varianten identifizieren. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst im Anschluss kann das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth über die weiteren Schritte der Projektentwicklung informieren. (pm)