3. April 2020, 13:40
Stichwahl

Nur 19 statt 65 „ungültige Stimmen“ in Asbach-Bäumenheim

Aufgrund der aktuellen Lage konnte bei der Stichwahl nur per Briefwahl abgestimmt werden. Bild: Mara Kutzner
Die Anzahl der ungültigen Stimmen bei der Bürgermeister-Stichwahl in Asbach-Bäumenheim wurde um 46 reduziert und beträgt nunmehr insgesamt nur noch 19.

Nach dem knappen Ausgang der Bürgermeister-Stichwahl am 29. März äußerten sich beide Kandidaten verwundert über die hohe Anzahl der ungültigen Stimmen, die am Wahlabend bei der Veröffentlichung des Ergebnisses auf der Gemeinde-Homepage angezeigt wurden. Während allein im „Briefwahlamt Rathaus“ 49 ungültige Stimmen angegeben waren, waren in den restlichen vier Briefwahlämtern zusammen gerade einmal 16 ungültige Stimmen registriert worden.

Bereits am Tag nach der Wahl erfolgte deshalb eine Überprüfung, die letztlich zu einer Korrektur der Angaben führte. Die Anzahl der ungültigen Stimmen wurde um 46 reduziert und beträgt nunmehr insgesamt nur noch 19. Zu den Gründen erläuterte die Gemeindewahlleiterin Susanne Stetter Folgendes:

Gemäß §71 Abs. 2 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) sind Wahlbriefe unter bestimmten Umständen zurückzuweisen, unter anderem dann, wenn dem Wahlbriefumschlag kein oder kein gültiger Wahlschein beigefügt ist. Bei den 46 als ungültig gewerteten Unterlagen fehlten der Wahlschein und der rote Wahlbriefumschlag, vielmehr wurde lediglich der graue Umschlag mit dem Stimmzettel in den Gemeindebriefkasten eingeworfen. Dieser enthält - anders als der rote Wahlbriefumschlag – keine Angabe über das Briefwahlamt, wodurch diese natürlich dann auch keinem Briefwahlamt zugeordnet werden konnten. Aus Vereinfachungsgründen entschied deshalb die Gemeindewahlleiterin, diese 46 grauen Umschläge dem Briefwahlamt Rathaus zuzuordnen und dort über die Zulassung oder Zurückweisung beschließen zu lassen. Dabei wurden diese Wahlbriefe irrtümlicherweise als „ungültige Stimmen“ gewertet. In §71 Abs. 4 GLKrWO heißt es jedoch: „Wurde ein Wahlbrief zurückgewiesen, wird die einsendende Person nicht als wählende Person gezählt: ihre Stimmen gelten als nicht abgegeben.“

Insofern waren diese 46 eingesendeten Wahlbriefe nicht als „ungültige Stimmen“ zu werten, sondern erst gar nicht als abgegebene Stimme zu berücksichtigen. Diese wurden folgerichtig aus der Wertung genommen, wodurch die Wahlbeteiligung auf knapp 69 Prozent zurückging.

Wie die Wahlleiterin darüber hinaus noch bekanntgibt, mussten die Briefwahlvorstände über insgesamt 107 Wahlbriefe gemäß §71 Abs. 3 GLKrWO Beschluss fassen, weil diese Anlass zu Bedenken gaben. Vier davon wurden durch Beschluss zugelassen, 103 mussten dagegen zurückgewiesen werden. Somit ergab sich eine Gesamtwählerzahl von 2.444, die insgesamt 2.425 gültige Stimmen abgaben.

Das vorläufige Wahlergebnis bleibt deshalb unverändert: im Amt bestätigt wurde Bürgermeister Martin Paninka (SPD) mit 1.219 Stimmen (= 50,3 Prozent). Herausforderer Bernhard Jung (CSU) erhielt 1.206 Stimmen (= 49,7 Prozent).

Gemäß Art. 19 Abs. 3 GLKrWG wird in einer Sitzung des Wahlausschusses das abschließende Stichwahlergebnis festgestellt. Diese findet am kommenden Montag, 06. April 2020, statt.

Bürgermeister Martin Paninka zeigte sich erleichtert darüber, daß alles seine Richtigkeit hat und es keinen Grund gibt, daran zu zweifeln. Er freue sich auf die kommenden sechs Jahre als alter und neuer Erster Bürgermeister von Asbach-Bäumenheim und Hamlar. (pm)