Kreistag

Keine Entscheidung zur Hesselbergbahn mehr in diesem Jahr

Symbolbild Bild: pixabay
Die Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen haben sich Anfang der Woche mit Landrat Stefan Rößle zum Thema Hesselbergbahn ausgetauscht. Dabei war es einhellige Meinung, dass es aktuell keines weiteren Beschlusses im Kreistag bedarf.

Hintergrund davon ist, dass der für Bus- und Schienenfragen zuständige Fachausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (AWVT) bereits in 2019 einen Grundsatzbeschluss in dieser Sache gefasst hat. Im Tenor lautet dieser Beschluss, dass der Landkreis Donau-Ries einer Reaktivierung von Schienenstrecken grundsätzlich positiv gegenübersteht. Dabei sind Nachteile im Schülerverkehr auf ein Minimum zu beschränken.

Dieser Grundsatzbeschluss war auch nötig, dass für die Hesselbergbahn im Abschnitt Nördlingen – Wassertrüdingen eine neue Berechnung der zu erwartenden Fahrgäste durchgeführt wurde, nachdem bisherige Berechnungen immer an einer vom Freistaat Bayern vorgegebenen Mindestanzahl von 1.000 Fahrgästen gescheitert sind. Die neue Berechnung, die vom Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) erstellt wurde, brachte als Ergebnis nun knapp über 1.000 Fahrgäste. Bei diesem Wert handelt es sich um eine Durchschnittsauslastung an Fahrgästen, die auf der gesamten Strecke je Tag erreicht werden muss.

Neben diesem Kriterium sind aber noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen, bevor der Freistaat Bayern, der für den Schienenverkehr zentral zuständig ist, einen Zugverkehr bestellt. Es bedarf zusätzlich eines Investors, der die Strecke in einen Zustand versetzt, der einen regelmäßigen Schienenpersonenverkehr ermöglicht. Aktuell verkehren auf der Strecke nur unregelmäßig Züge. Zudem muss die Strecke für die Dauer des Verkehrsdurchführungsvertrages, in der Regel etwa zwölf Jahre, in einem betriebstüchtigen Zustand erhalten werden. Neben den Gleis- und Signalanlagen betrifft dies auch die Bahnhöfe. Daneben sind auch Maßnahmen an Bahnübergängen notwendig. Als letztes Kriterium ist auch der Busverkehr an den neuen Schienenfahrplan anzupassen.

Weitere Untersuchungen nötig

Als nächstes stehen hierzu nun weitere Untersuchungen durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) an. Die BEG plant, organisiert und finanziert für den Freistaat Bayern den Schienenpersonennahverkehr. Für die Berechnung der künftigen Fahrgäste wurde etwa unterstellt, dass die Züge, die sich auf der Riesbahn bisher in Möttingen begegnen, künftig so in Nördlingen ein- und ausfahren, dass zwischen der Riesbahn und der Hesselbergbahn umgestiegen werden kann. Mit welchen Maßnahmen dies erreicht werden kann und welche Kosten damit verbunden sind, muss erst noch untersucht werden. Hierbei wird dann auch durch die BEG ein konkreter Fahrplan für die Züge der Hesselbergbahn erarbeitet. Erst wenn ein solcher vorliegt, kann durch den Landkreis ein Fahrplan eines neuen künftigen Busverkehrs erstellt werden.

Momentan ist dies also noch nicht möglich, da noch viele Fragen offen sind. Wenn diese geklärt sind, ist ersichtlich, wie sich die einzelnen Fahrtrelationen neu ergeben werden, wer also mit dem Bus, mit dem Zug oder mit beiden Verkehrsmitteln künftig unterwegs sein wird. Der VGN hat allerdings bisher schon in seinen Berechnungen versucht, möglichst praxisnah vorzugehen. Eine Verlagerung vorhandener Busfahrgäste auf die Regionalbahn wurde vermieden, wenn hierdurch deutliche Verlängerungen der Gesamtreisezeiten auftreten würden oder Schülerinnen und Schüler auf kurzen Strecken zweimal umsteigen müssten. Eine endgültige Beschlussfassung im Kreistag erscheint erst dann wieder sinnvoll, wenn aus den Gutachten weitere wesentliche Erkenntnisse vorliegen beziehungsweise die offenen Fragen geklärt sind. Dies wird sicherlich noch geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Das Landratsamt steht bezüglich der Hesselbergbahn in Kontakt zum VGN und zur Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG). Zudem wird es am 14. Dezember eine Videokonferenz mit der BEG geben, an der auch Landrat Stefan Rößle teilnimmt. In dieser sollen Möglichkeiten der Beschleunigung der Riesbahn erörtert werden. Mit diesen Ergebnissen wird sich Herr Landrat Rößle an die bayerische Verkehrsministerin Kerstin Schreyer wenden und die weitere Vorgehensweise abstimmen. (pm)