Dieselbe Frist gilt ferner bei Anträgen für die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ für Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude.
Notstandsbeihilfen für existenzielle Notlagen von Privatpersonen infolge des Hochwassers können noch bis 31. Oktober 2024 gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.donau-ries.de/fussnavigation/aktuelle-themen/informationen-zur-soforthilfe oder unter soforthilfen@lra-donau-ries.de . (dra)